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Freiheitsstrafe: Oberfeldwebel wegen fahrlässigem Vollrausch verurteilt

Freiheitsstrafe: Oberfeldwebel wegen fahrlässigem Vollrausch verurteilt

Justizzentrum Gera
Das Justizzentrum in Gera. (Symbolfoto) Foto: Jan Woitas/dpa
  • Oberfeldwebel in Missbrauchsprozess in Gera zu Freiheitsstrafe verurteilt
  • Ausbilder vergeht sich an Rekrutin

Im Prozess gegen einen Bundeswehrausbilder wegen sexueller Nötigung einer Rekrutin ist der Angeklagte am Mittwoch vom Amtsgericht Gera wegen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der 31 Jahre alte Oberfeldwebel soll zudem 700 Euro als Geldauflage an den Hospizverein Gera zahlen.

Oberfeldwebel bei Prozess in Gera zu Freiheitsstrafe verurteilt

Ihm war vorgeworfen worden, in der Pionierkaserne Gera-Hain eine Rekrutin sexuell genötigt zu haben. Das Opfer hatte ausgesagt, der Mann habe sie stark betrunken in ihrem Bett festgehalten und sie an der Brust und ihm Intimbereich angefasst. Verurteilt wurde der Angeklagte jedoch nicht wegen einer sexuellen Nötigung in einem minder schweren Fall, sondern wegen fahrlässigen Vollrauschs.

Anzeige gegen Oberfeldwebel erst Jahre später

Der Vorfall soll sich im Herbst 2015 abgespielt haben. Angezeigt wurde der Unteroffizier aber erst zwei Jahre später von einer anderen Rekrutin, die damals nicht mit auf der Stube war. Er könne sich nicht erklären, warum die Frauen die Vorwürfe gegen ihn erheben, sagte der Angeklagte. Neben dem Strafprozess lief auch ein bundeswehrinternes Disziplinarverfahren gegen den Beschuldigten.