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Sie lebten in Thüringen ihre Fantasien aus – und die waren abscheulich

Sie lebten in Thüringen ihre Fantasien aus – und die waren abscheulich

Pädophilie Kinderschänder Kindesmissbrauch
(Symbolbild) Foto: Imago/Westend

Gera. 

Lange schon sollen sie diese sexuellen Fantasien gehegt haben. Bis sie schließlich beschließen sie in Thüringen auszuleben. Ein Baby – fünf Monate alt – fiel ihnen zum Opfer. Doch die Vorwürfe werden noch perfider.

Ein Mann und eine junge Frau müssen sich jetzt in Thüringen vor Gericht verantworten, weil sie das Baby sexuell missbraucht und die Tat gefilmt haben sollen.

Anklage: 16-Jährige missbraucht Baby – Mann filmt alles

Ein 31 Jahre alter Mann und eine junge Frau haben vor dem Landgericht Gera eingeräumt, ein fünf Monate altes Mädchen missbraucht zu haben. Wie Staatsanwältin Dagmar Weber am Montag in ihrer Anklage vortrug, sollen sich die Beschuldigten im Juli 2016 auf den Missbrauch verständigt haben.

Angeklagte räumen in Gera ein: Missbrauch hat stattgefunden

Demnach soll die damals 16-Jährige sexuelle Handlungen an dem Baby vorgenommen haben, die der Mann mit einem Smartphone aufgenommen haben soll. Sie hätten damit schon länger gehegte sexuelle Fantasien ausleben wollen.

In ihren Aussagen bestätigten die Angeklagten die Vorwürfe weitgehend, machten in Details aber andere Angaben. Richter Berndt Neidhardt legte während der Verhandlung jedoch Bilder vor, die die Vorwürfe unterstrichen.

Vater soll eigene Tochter missbraucht haben

Dem Mann wirft die Staatsanwaltschaft zudem vor, seine leibliche, zum Tatzeitpunkt vier Jahre alte Tochter ebenfalls missbraucht zu haben. Dies stritt er ab.

Die Mutter des Kindes sagte als Zeugin aus, ihre Tochter habe ihr dies anvertraut. Bei einer gerichtlichen Befragung des Kindes wiederholte dies einem Protokoll zufolge die Vorwürfe nicht.

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Zum Auftakt hatten die Verteidiger der Angeklagten ihren Mandanten gegenseitig vorgeworfen, sie hätten den jeweils anderen zu einer falschen Aussage aufgefordert. Ob dies tatsächlich so war, wurde jedoch nicht weiter erörtert.

Angeklagter will kein vollumfassendes Geständnis ablegen

Der Angeklagte ging auf einen Vorschlag der Kammer nicht ein, bei einem Geständnis eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren zu erhalten.

Richter Neidhardt machte ihm klar, dass ihn nun eine weit höhere Strafe erwarten könnte. (dpa, aj)