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Böller-Verkauf an Silvester in Thüringen: Corona-Bußgeldkatalog enthüllt harte Strafen

Böller-Verkauf an Silvester in Thüringen: Corona-Bußgeldkatalog enthüllt harte Strafen

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Wer trotz Verbot böllert und Feuerwerk in Thüringen zündet, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Foto: imago images / Rene Traut

Thüringen. 

Wer an Silvester in Thüringen böllern oder Feuerwerk zünden möchte, sollte sich das zweimal überlegen. Auch der Verkauf von Feuerwerkskörpern kann richtig teuer werden.

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Böllerverbot zu Silvester in Thüringen: Corona-Bußgeldkatalog sieht harte Strafen vor

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk in Geschäften trotz pandemiebedingten Verbots kann für die Inhaber in Thüringen teuer werden. Sie müssen mit Geldbußen von bis zu 10 000 Euro rechnen, wie aus dem vom Thüringer Gesundheitsministerium veröffentlichten neuen Corona-Bußgeldkatalog hervorgeht.

Auch Veranstaltern illegaler Silvesterpartys und Menschen, die auf Straßen und Plätzen Feuerwerk abbrennen, riskieren Geldbußen. Beispielsweise wird das illegale Böllern mit 200 Euro Geldbuße geahndet.

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Deshalb darf dieses Jahr nicht geböllert werden

Nach der aktuellen Corona-Landesverordnung sind sowohl der Verkauf von Silvesterraketen und Böllern für den bevorstehenden Jahreswechsel als auch Feuerwerk im öffentlichen Raum untersagt. Damit sollen nicht nur mit hohem Infektionsrisiko verbundene Menschenansammlungen unterbunden werden.

Es geht auch darum, die Notaufnahmen der wegen der Pandemie an die Grenzen ihrer Belastung gekommenen Krankenhäuser von den klassischen Silvester-Verletzten zu entlasten.

+++ Die aktuelle Corona-Lage in Deutschland kannst du hier nachverfolgen +++

Trinken in der Öffentlichkeit? Keine gute Idee

Zudem drohen 200 Euro Strafe bei privatem Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen, Plätzen und in Parks. Gewerbliche Anbieter von Alkohol im öffentlichen Raum müssen bis zu 10 000 Euro zahlen.

Geahndet werden auch Verstöße gegen die geltende Ausgangssperre zwischen 22.00 Uhr abends und 5.00 Uhr morgens, dafür werden 100 Euro fällig. Über Weihnachten gibt es keine Ausgangssperre, zum Jahreswechsel wird sie gelockert. Dann müssen Nachtschwärmer am Neujahrstag um 3.00 Uhr zu Hause sein.

Über den neuen Bußgeldkatalog hatte zuvor die „Thüringer Allgemeine“ berichtet. (dpa)