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Neue Corona-Verordnung in Thüringen tritt in Kraft: Diese Freiheiten kommen zurück!

Neue Corona-Verordnung in Thüringen tritt in Kraft: Diese Freiheiten kommen zurück!

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Thüringen soll nach und nach Freiheiten zurückbekommen. Wichtig: Eine Inzidenz unter 100. Foto: Martin Schutt/dpa

Etwa 100 000 Impfungen pro Woche und sinkende Inzidenzen dank Bundes-Notbremse sollen die Wende in der Pandemie bringen: Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hofft, dass bereits im Juni weitreichendere Öffnungsschritte in Thüringen möglich werden.

Die am Donnerstag in Kraft getretene neue Corona-Verordnung sei für sie eine Art Übergangsverordnung, „weil ich davon ausgehe, dass wir im Juni mit dem Impffortschritt, mit dem Sinken der Infektionszahlen dann auch eine Verordnung machen, die dann vor allem Öffnungsschritte beschreibt“, sagte Werner am Donnerstag am Rande einer Plenarsitzung des Thüringer Landtags.

Corona-Verordnung in Thüringen: Mehr Öffnungen bei Inzidenz unter 100

Biergarten, Campen, Shoppen – all das soll bei stabil niedrigen Corona-Inzidenzwerten nach den nun geltenden neuen Regeln wieder möglich sein. Doch es könnte noch dauern, bis in Thüringen die ersten Landkreise die kritische Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern unterschritten haben. Mit Stand vom Donnerstag erfüllte noch kein Landkreis oder kreisfreie Stadt die Anforderungen.

Aus der Opposition hatte es in den vergangenen Tagen Kritik gegeben, dass nicht gleich der gesamte Thüringer Stufenplan in die Verordnung integriert wurde. Werner entgegnete, dass der Stufenplan dynamisch sei. „Wir sehen ja schon jetzt, dass neue Dinge passieren: Zum Beispiel die Gleichstellung der Genesenen mit den Getesteten oder die Rückgabe von Freiheitsrechten für Geimpfte und Genesene. Und das wird sich natürlich auch in dem Stufenplan wieder niederschlagen müssen“, sagte Werner.

CDU fordert: Keine Ausgangsbeschränkungen für Genesene und Geimpfte

Thüringens CDU-Fraktionschef Mario Voigt (CDU) forderte, dass es für Genesene und Geimpfte schnell keine Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen mehr geben sollte. „Das muss sofort in Thüringen auch gelten, dass Geimpfte und Genesene nicht angerechnet werden bei dem Thema Kontaktbeschränkungen und bei der Ausgangssperre“, sagte Voigt. In Bayern sei dies bereits umgesetzt – in Thüringen jedoch sehe dies die neue Verordnung jedoch nicht vor.

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Das sind die wichtigsten Änderungen der neuen Corona-Verordnung

Die nun in Kraft getretene Verordnung soll zunächst bis einschließlich 3. Juni gelten. Die wichtigsten Punkte:

GEIMPFTE UND GENESENE: Überall, wo laut Verordnung ein negativer Corona-Test nötig ist, brauchen ihn Geimpfte und Genesene künftig nicht vorzuweisen. Das kann zum Beispiel der Besuch im Friseursalon oder der Einkauf im Kleidungsgeschäft sein. Als geimpft gilt jeder, dessen zweite Impfung (beim Impfstoff von Johnson & Johnson reicht eine) bereits 14 Tage zurückliegt. Wer sich von einer Corona-Infektion erholt hat, muss einen positiven PCR-Test vorweisen, der mindestens 28 Tage zurückliegt, aber nicht älter als sechs Monate ist.

EINZELHANDEL: Einzelhandelsgeschäfte in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt dürfen bei stabil niedrigen Inzidenzwerten unter 100 wieder öffnen. Kunden müssen aber einen negativen Test mitbringen und eine Kontaktnachverfolgung muss sichergestellt sein. Ein Wert von unter 100 muss allerdings an fünf aufeinanderfolgenden Tagen gehalten werden. Wochenenden zählen dabei nicht mit, unterbrechen die Zählung aber auch nicht.

GASTRONOMIE: Besuche im Biergarten, in Außenbereichen von Cafés, auf Terrassen von Restaurants – all das soll wieder möglich sein, wenn die Inzidenzen es erlauben und die Bundesnotbremse nicht mehr greift. Zunächst sollen Gäste aber einen Termin für ihren Besuch buchen müssen – telefonisch oder online.

TOURISMUS: Touristische Übernachtungen in Hotels bleiben auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 vorerst tabu. Doch Campen und Urlaub in einer Ferienwohnung soll dann wieder möglich sein.

MUSEEN: Museen dürfen künftig ihre Außenbereiche öffnen, wenn es das Infektionsgeschehen erlaubt. Das gleiche gilt für Gedenkstätten, Burgen und andere Sehenswürdigkeiten mit Außenbereichen.

MUSIKSCHULEN: Musikschulen sollen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder Einzelunterricht anbieten können. Voraussetzung ist zudem, dass die Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist.

KOMMUNEN: Landkreise mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 können Anträge stellen, um noch mehr Bereiche zu öffnen oder Regeln zu lockern. Allerdings muss dann das Gesundheitsministerium grünes Licht geben. Außerdem sollen die Lockerungen mit dem Thüringer Stufenplan harmonieren. Dort ist beschrieben, bei welchen Inzidenzwerten was geöffnet werden kann.

Inzidenz in Thüringen immer noch viel zu hoch

Zuletzt war die Sieben-Tage-Inzidenz in Thüringen stetig leicht gesunken. Am Donnerstag lag der Wert bei 207 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Der Trend einer sinkenden Inzidenz hält seit der vergangenen Woche an. Werner sagte, die Zahlen zeigten, dass die Bundes-Notbremse wirke. (dpa/mb)