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Björn Höcke rettet „ironischer Blick“ – Gericht weist Unterlassungsklage gegen AfD-Politiker ab

Björn Höcke rettet „ironischer Blick“ – Gericht weist Unterlassungsklage gegen AfD-Politiker ab

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© IMAGO / Christian Schroedter

Björn Höcke: der Rechtsaußen der AfD

Björn Höcke (AfD) hat sich vor dem Landgericht Erfurt behaupten müssen.

Mit Erfolg: Eine Unterlassungsklage hat der Richter am Freitag abgewiesen. Gerettet hat Björn Höcke ein „ironischer Blick“.

Björn Höcke in Erfurt vor Gericht: Das ist der Grund

Das wurde vor Gericht verhandelt: Die „Junge Gemeinde Stadtmitte Jena“ hatte auf Unterlassung geklagt, nachdem Höcke im MDR-Sommerinterview 2019 einen Autor, der unter dem Pseudonym „Landolf Ladig“ Artikel in einer als rechtsextrem geltenden Publikationen veröffentlichte, der Gemeinde zuordnete.

Die Kammer sei zu der Überzeugung gelangt, dass es sich um eine Meinungsäußerung und ein Werturteil handle – „und nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung“, sagte der Vorsitzende Richter im Landgericht Erfurt.

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SO begründet der Richter Urteil bei Prozess gegen Björn Höcke

Bei Betrachtung des Höcke-Interviews sei zu erkennen, dass der AfD-Politiker mit einem „ironischen Blick“ geantwortet habe, begründete der Richter das Urteil am zweiten Prozesstag. Höcke, der auch der AfD-Landtagfraktion vorsitzt, habe deutlich gemacht, dass er nicht antworten wolle und „letztlich eine Retourkutsche zurückgegeben an die Junge Gemeinde – mehr war nicht dahinter.“

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Die Meinungsäußerung sei auch keine Schmähkritik, „sondern eine zulässige Aussage, die im politischen Meinungskampf getätigt werden muss.“

Die Junge Gemeinde Stadtmitte gehört zur evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde von Jena. Hier formierte sich in den 1980er-Jahren eine Oppositionsgruppe, die öffentlich auf das politische Unrecht in der DDR hinwies. Heute macht sich die Gemeinde gegen Rechts stark. (vh mit dpa)