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Gera: Paar missbraucht wiederholt zwei Jahre altes Mädchen – Jetzt ist das Urteil gefallen

Gera: Paar missbraucht wiederholt zwei Jahre altes Mädchen – Jetzt ist das Urteil gefallen

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Eine damals Zweijährige soll von ihrem Onkel und dessen Partnerin immer wieder missbraucht worden sein. (Symbolbild) Foto: imago/McPHOTO

Gera. 

Die Taten schockieren!

Sie sind selbst Eltern und haben ein kleines Mädchen sexuell missbraucht und sich dabei gefilmt: Im Prozess gegen einen 33-Jährigen und eine 21-Jährige vor dem Landgericht Gera ist am Dienstag das Urteil gefallen.

Im Prozess am Landgericht Gera sind die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gesprochen worden. Zur Höhe der geforderten Strafmaße machten die Prozessbeteiligten am Dienstag keine Angaben.

Missbrauchsprozess in Gera: Das Urteil ist gefallen

Die beiden Angeklagten haben in ihrer Beziehung zwischen 2017 und 2020 die Nichte der Angeklagten mehrfach sexuell missbraucht und davon Fotos und Videos gemacht. Das Kind war zu Beginn der vorgeworfenen Taten zwei Jahre alt.

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Der Mann hatte schon zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt.

Mann hatte zuvor schon andere Frauen zum Missbrauch an Babys angestiftet

Dabei räumte er auch ein, zuvor bereits zwei junge Frauen – die inzwischen rechtskräftig verurteilt sind – zum Missbrauch von Babys angestiftet zu haben. Auch die Angeklagte 21-Jährige gab im Laufe des Prozesses die ihr vorgeworfene Taten zu.

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Kindesmissbrauch in Deutschland:

  • eine systematische Erfassung der Fälle ist nicht existent, die WHO schätzt für Deutschland eine Million Betroffene
  • laut Polizeistatistik findet sexueller Missbrauch zu 92 Prozent im Alter von 6 und 14 Jahren statt, die übrigen Opfer sind Kinder bis 6 Jahre
  • Von den Tatverdächtigen sind 8 Prozent Kinder und 21 Prozent Jugendliche
  • 2019 sind in Deutschland 15.701 Kinder als Opfer polizeilich erfasst worden
  • das Bundeskriminalamt schätzt, dass nur jeder 15. Missbrauch angezeigt, und davon wiederum nur jeder fünfte Fall verhandelt wird
  • Mädchen sind etwa drei- bis viermal häufiger betroffen als Jungen

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Der Vorsitzende Richter wies zu Beginn des Prozesses im Juni darauf hin, dass im Falle der Verurteilung des Angeklagten auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht kommen könnte.

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Mehr als zehn Jahre Haft für den 33-Jährigen

Der 33-Jährige wurde am Dienstag zu zehneinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. „Wir haben keine Zweifel an Ihrer Gefährlichkeit“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Mann, der das Urteil regungslos entgegennahm, habe seinen sexuellen Hang über Jahre verfestigt und sei dabei immer eine Stufe weiter gegangen.

Für die Zukunft sah das Gericht keine Anzeichen, dass sich das Verhalten des Mannes ändern könnte. Käme er etwa als 40-Jähriger wieder frei, werde seine Libido nicht zurückgegangen sein – „und das macht sie so gefährlich“. Der Mann habe sich immer wieder labile junge Frauen gesucht, die für ihn kleine Kinder besorgen sollten, sagte der Richter weiter. „Sein Motto war: „Ich nehme kleine Kinder, missbrauche die, die können sich nicht erinnern.“

Mitangeklagte erhielt drei Jahre Haft

Mit einer 21 Jahre alten Mitangeklagten habe er zudem deren zu Beginn zweijährige Nichte mehrmals missbraucht. Das Kind habe unter anderem Urin trinken müssen. Zum Schluss sei er allein mit dem Kind in einem Raum gewesen und habe konkrete sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen. Für diesen Tatkomplex verurteilte ihn das Gericht zu sechs Jahren Gefängnis. Die Mitangeklagte erhielt drei Jahre Haft. Sie sei bei den Taten nicht nur Mitläuferin gewesen, hieß es vom Gericht. Beide saßen schon zuvor in Untersuchungshaft.

(fb/dpa)

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