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Thüringen: Wieder illegale Corona-Proteste in Städten – jetzt erwägt die Landesregierung einzugreifen

Thüringen: Wieder illegale Corona-Proteste in Städten – jetzt erwägt die Landesregierung einzugreifen

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Wieder kam es in Thüringen zu illegalen Corona-Protesten. (Archivbild) Foto: IMAGO / Jacob Schröter

Eisenach / Kahla. 

Schon wieder ist es in Thüringen zu illegalen Protesten gegen die Corona-Maßnahmen gekommen. In Eisenach haben sich nach Schätzungen der Polizei am Freitagabend bis zu 600 Menschen versammelt. In Kahla waren es etwa hundert.

Erlaubt wären nach der derzeitigen Verordnung lediglich 35! Deswegen erwägt die Landesregierung in Thüringen einzugreifen. Das Innenministerium hat den Städten am Freitag einen Vorschlag zukommen lassen, berichtet die „Thüringer Allgemeine“.

Thüringen: Hunderte Menschen demonstrieren gegen die Corona-Maßnahmen

Beide Proteste blieben am Freitagabend weitestgehend friedlich. In Eisenach gab es wohl einige Verstöße gegen die Corona-regeln. Gewalttätig wurde es allerdings nicht. Der Protest in der Wartburgstadt lässt auch als Reaktion auf das Demonstrationsverbot in der Stadt am Samstag deuten.

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Thüringen: Etwa hundert Menschen demonstrieren in Kahla

In Kahla versammelten sich im Stadtgebiet etwa 100 Personen. Sie bewegten sich in verschiedenen Gruppen, berichtete die Polizei. Einsatzkräfte hätten diese angehalten und mehrfach auf die Bestimmungen der aktuellen Corona-Verordnung hingewiesen. Dennoch sei weiter dagegen verstoßen worden – deshalb habe die Polizei Dutzende Identitäten festgestellt. Es habe 50 Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und 29 gegen die aktuelle Verordnungslage gegeben.

Landesregierung erwägt Lösung

Problematisch sind solche Versammlungen nur, weil die derzeitige Corona-Verordnung lediglich Demonstrationen mit bis zu 35 Menschen erlaubt. Die „Thüringer Allgemeine“ berichtet am Samstag, dass die Landesregierung eine Ausnahme-Regel erwägt.

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Demnach könnte es sehr bald in Thüringen wieder erlaubt sein, mit mehr als 35 Teilnehmern zu demonstrieren – zumindest, solange die Veranstaltung vorher ordentlich angemeldet wurde. Mehr dazu kannst du bei der „Thüringer Allgemeinen“>>> lesen. (bp, dpa, red)