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A71 in Thüringen: Polizei stoppt Lkw – als die Beamten DAS sehen, muss der Fahrer blechen

A71 in Thüringen: Polizei stoppt Lkw – als die Beamten DAS sehen, muss der Fahrer blechen

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Auf der A71 in Thüringen stoppte die Polizei einen Transporter (Symbolbild). Foto: picture alliance / dpa | Michael Reichel

Für einen Lkw-Fahrer wurde es am Montag auf der A71 in Thüringen teuer.

Denn was der Fahrer auf der A71 in Thüringen machte, ist schlichtweg verboten.

A71 in Thüringen: LKW-Fahrer verstößt gegen Kabotage-Recht

Am Montagnachmittag gegen 15.45 Uhr wurden Beamte der Autobahnpolizei auf einen Lkw Iveco aufmerksam, der auf der A71 in Richtung Schweinfurt unterwegs war.

Im Rahmen des gewerblichen Güterverkehrs wurde der polnische Lkw für einen Transport innerhalb von Deutschland eingesetzt. Transporte dieser Art müssen vorab angemeldet und genehmigt werden. Der innerdeutsche Güter-Transport, der von ausländischen Unternehmen vorgenommen wird, wird als Kabotage-Beförderung bezeichnet.

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So viele Unfälle gab es in Thüringen im Jahr 2020:

  • durch Corona ging die Zahl der Unfälle drastisch zurück
  • 47.920 Unfälle gab es (-14,1 Prozent zum Vorjahr)
  • 83 Menschen sind im Straßenverkehr gestorben (2019 waren es 92)
  • 6499 Menschen wurden verletzt durch einen Unfall
  • davon 1489 schwer
  • Hauptunfallursache ist überhöhte Geschwindigkeit
  • außerdem: Alkohol am Steuer, Nichtbeachtung der Vorfahrt und fehlerhaftes Abbiegen oder Überholen

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Der Lkw aus Polen war für einen solchen Transport auf der A71 unterwegs und hatte die Grenze zu Deutschland bereits vor Antritt des Auftrags überfahren und damit gegen das Kabotagerecht der EU verstoßen.

A71 in Thüringen: Lkw-Fahrer muss hohe Strafe zahlen

Darüber hinaus konnte das ausländische Transportunternehmen keine Fahrerbescheinigung nach Artikel 5 der EU VO 1072/2009 für den angestellten Drittstaatenfahrer aus Polen vorweisen.

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Beides werten die Behörden als schwerwiegende Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsrecht, welche mit einem Bußgeld von über 3.800 EUR geahndet werden.

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Nach Rücksprache mit der Firma wurde ein Teilbetrag von 2.000 EUR als Sicherheitsleistung über den Fahrer bereitgestellt. Weiterfahren durfte der Fahrer allerdings vorerst nicht.

Erst wenn der Rest des Betrags erbracht wurde, darf der LKW-Fahrer mit seinem Wagen wieder über die A71 durch Thüringen fahren. (kl)