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Thüringen kritisiert Corona-Schutzkonzept – eine Sache stört das Land gewaltig

Thüringen kritisiert Corona-Schutzkonzept – eine Sache stört das Land gewaltig

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© picture alliance/dpa | Clara Margais

Diese Corona-Regeln gelten im Herbst und Winter

Im Herbst und Winter gilt vielerorts wieder eine Maskenpflicht. Das ist zentraler Bestandteil des jetzt vorgestellten Corona-Schutzkonzepts der Bundesregierung. Über die Maßnahmen hinaus sollen die Länder eigene Regeln erlassen können, wenn sie das für nötig halten.

Noch ist der Sommer in vollem Gange. Doch ehe wir es uns versehen, stehen Herbst und Winter schon wieder vor der Tür. Viele fürchten die Corona-Welle in der kalten Jahreszeit.

Deshalb hat der Bund nun einen Corona-Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Doch Thüringen ist damit nicht so ganz zufrieden. Vor allem eine Sache stört das Land.

Thüringen kritisiert Corona-Gesetzesentwurf aus DIESEM Grund

Das Thüringer Gesundheitsministerium bemängelt bei dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Corona-Schutzkonzept für den Herbst und Winter eine fehlende Einbindung der Bundesländer. Damit sei eine Forderung der Gesundheitsministerkonferenz von Anfang Juli nicht berücksichtigt worden, erklärte das Ministerium am Mittwoch.

Die Länder hätten weitergehende Befugnisse bei ungünstiger Pandemiesituation gefordert. Zudem sei in dem vorgelegten Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes die Chance vertan worden, mit klaren, transparenten und nachvollziehbaren Regeln für Akzeptanz in der Bevölkerung zu sorgen.

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DAS sieht der Gesetzesentwurf vor

Nach dem vom Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf sollen die Bundesländer ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flugzeugen sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.

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Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben. In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.

Auch die Möglichkeit der Anordnung von Corona-Tests unter anderem in Schulen und Kindergärten sollen die Länder erhalten. Für einige der vorgeschlagenen Maßnahmen sind Landtagsbeschlüsse erforderlich.