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Thüringen: Tückische Milben auf dem Vormarsch! Tausenden Bienen droht der Tod

In Thüringen ist die so genannte Varroamilbe auf dem Vormarsch. Sie könnte für Tausende Bienen gefährlich werden. Jetzt reagiert der Freistaat.

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© IMAGO/ Silas Stein

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„Sachen gibt’s“, werden sich einige bei diesen Nachrichten denken. Doch der Hintergrund ist ernst. Denn eine tückische Milbe ist in Thüringen auf dem Vormarsch.

Doch dieses Mal ist nicht der Mensch „das Objekt der Begierde“, sondern die Biene – weshalb Tausenden Bienen in Thüringen jetzt der Tod droht. Was hinter der ominösen Milbe steckt, liest du hier.

Thüringer Landesamt erlässt Allgemeinvergütung

Wir alle haben sicher schon einmal von „Hausstaubmilben“ oder „Grasmilben“ gehört. Etliche mussten auch schon mit dem fiesen Juckreiz nach einer Begegnung kämpfen. Doch jetzt ist in Thüringen die so genannte „Varroamilbe“ auf dem Vormarsch – und bedroht die Bienenvölker in ganz Thüringen.

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Deshalb hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Varroose erlassen. Alle Imker und Bienenhalter haben deshalb folgende Vorkehrungen zu treffen:

  • Alle Bienenvölker in Thüringen müssen in diesem Jahr gegen die Varroamilbe behandelt werden.
  • Mit der Behandlung muss spätestens im August beziehungsweise September begonnen werden. In der brutfreien Zeit (November) soll die Behandlung dann weiter gehen.
  • Die Bekämpfungsstrategie „Hohenheimer Betriebsweise“ kann angewendet werden. Das Schema ist sehr umfangreich. Falls du genau wissen willst, wie es abläuft, kannst du dich gerne >>HIER<< dazu ausführlich informieren.
  • Auch andere von offiziellen Bieneninstituten empfohlene und ebenfalls auf dem realen Milbentotenfall basierende (Gemülldiagnose) Betriebsweisen sind geeignet, um die Varroose zu bekämpfen.
  • Für die Behandlung dürfen nur die dafür vorgesehenen Arzneimittel eingesetzt werden. Für alle die es vergessen haben: Es muss eine Varroabehandlung für die Tierart Biene sein. Zudem sollten alle Halter sich an die Angaben der Hersteller halten.
  • Die Behandlung soll im Bestandsbuch dokumentiert werden.

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Falls du noch mehr Informationen zur Allgemeinverfügung in Thüringen oder auch noch Fragen zur Rechtsbelehrung hast, klicke HIER.