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Wetter in Thüringen: Tückischer Fehler kann dich eine Menge Geld kosten – viele wissen davon nichts

Das Wetter in Thüringen ist winterlich – Schnee und Eis begeistern Winter-Fans. Doch wenn du diesen Fehler machst, zahlst du eine Menge Geld.

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© IMAGO / Funke Foto Services

Die heftigsten Wetterlagen in Thüringen seit 1990

Dauerregen, Sturm oder Rekord-Hitze: Das waren die heftigsten Wetterlagen in Thüringen seit 1990.

Jeder Winter-Fan kommt in Thüringen im Moment voll auf seine Kosten: Schlitten fahren, Schneeballschlachten und Eislaufen stehen wohl gerade im Freistaat auf dem Freizeit-Programm. Doch das eisige Wetter bringt auch seine Tücken mit sich – denn es ist glatt auf den Straßen.

Für viele Thüringer bringt die Glätte auch Pflichten mit sich: Räumen und Streuen sind in diesen Tagen ein Muss. Doch wer jetzt aufpassen muss, dass er sich keine Buße einfängt, liest du hier.

Thüringen: TÜV mahnt zur „Schneeräumpflicht“

Der Schneezauber in Thüringen verwandelt den Freistaat aktuell in ein echtes Winter-Wonderland. Doch bei starkem Schneefall ruft auch die Pflicht: Der TÜV mahnt in einer Pressemitteilung vom 19. Januar nämlich, dass Gehwege täglich geräumt werden müssen. Wenn diese verschneit und glatt sind können diese nämlich zu einer rutschigen Angelegenheit werden. Aber Achtung: Wer den Gehweg vor seinem Wohnhaus nicht räumt, wird ordentlich zur Kasse gebeten.

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Prinzipiell gilt: Haus- und Grundstückseigentümer haben daher eine Schneeräumpflicht. Diese kann aber im Zweifel auch auf den Mieter übertragen werden. Deswegen solltest du als Mieter unbedingt mal einen Blick in die Hausordnung werfen, um nachzusehen, ob das auch dich betrifft. Wenn sich ein Fußgänger vor deiner Tür verletzt und du nicht Schnee geschippt haben solltest, hast du im Falle einer Pflicht ein dickes Problem.

„Kosten können vom Eigentümer auf den Mieter umgelegt werden“

„Die Verkehrssicherungspflicht und mögliche Schadensansprüche gehen dann auf den Mieter über“, so der TÜV. Die Kosten würden in diesem Fall nämlich am Mieter und nicht am Hauseigentümer hängen bleiben. Wie hoch diese ausfallen, variiert. Aber: „Der Eigentümer hat eine Aufsichtspflicht und muss kontrollieren, ob der Mieter auch wirklich für einen sicheren Verkehrsweg sorgt. Wer aus Gründen von Krankheit, Urlaub oder beruflichen Verpflichtungen seiner Schneeräumpflicht nicht nachkommen kann, muss sich vertreten lassen“, erläutert der TÜV weiter.


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Hierfür würde es Sinn machen, einen Hausmeisterservice für diese Aufgabe zu beauftragen. Egal wer Schnee schippen muss, es gilt: Gehwege müssen werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr vom Schnee geräumt und gestreut sein und an Sonn- und Feiertagen dann ab 8 Uhr. „Bei dauerhaftem Schneefall muss der Gehweg den ganzen Tag über rutsch- und schneefrei gehalten werden. Notfalls muss also mehrfach am Tag Schnee geschoben werden“, so der TÜV.