Veröffentlicht inThüringen

Thüringen fährt die Kiffer-Klatsche aus! DAS bleibt nach wie vor verboten

Trotz der Teil-Legalisierung des Cannabis-Anbaus bleibt eine Sache auch weiter im Freistaat verboten. Hier gibt es alle Infos.

Trotz der Legalisierung von Cannabis-Anbau bleibt eine Sache in Thüringen verboten. (Symbolbild)
© IMAGO/Sven Simon

Cannabis - das sind die Gesundheitsrisiken

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis kann wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April in Kraft treten. Cannabis wirkt schmerzlindernd und entspannend, birgt aber auch Gesundheitsrisiken. Ein Überblick über gesundheitliche Aspekte des Cannabis-Konsums.

Der Bundestag hat die umstrittene Teillegalisierung von Cannabis beschlossen: Besitz und Anbau sollen zum 1. April für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Unter strengen Auflagen natürlich.

Und auch der Bundesrat hat schlussendlich die Cannabis-Teillegalisierung in Deutschland am 22. März abgesegnet. Doch in Thüringen wird es eine deutliche Einschränkung geben.

Thüringen: Kleingärtner müssen daheim anbauen

Wer da nicht mitspielt, ist der Thüringer Landesverband der Kleingärtner. Dieser weißt darauf hin, dass der Anbau von Cannabis in Kleingarten-Anlagen weiterhin verboten sein wird. Man dürfe die Pflanze lediglich in derk „Wohnung oder am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes“ anbauen. Kleingartenanlagen fallen da nicht drunter.

Wie der MDR in einem Bericht schreibt, müssen die Pflanzen so geschützt sein, dass „Unberechtigte – vor allem aber Kinder und Jugendliche – nicht darauf zugreifen können.“ Der Thüringer Landesverband der Kleingärtner bezweifelt, dass dieser Schutz in Gartenanlagen gegeben werden kann. Denn die herkömmlichen Zäune seien zu niedrig um Unbefugte von den Pflanzen fern zuhalten.

Thüringen: Anbauvereinigungen sollen die Lösung sein

Zukünftig dürfen Erwachsene ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum bei sich führen. In der eigenen Wohnung darfst du dann bis zu 50 Gramm zum Eigenkonsum lagern, sowie drei lebende Cannabis-Pflanzen anbauen. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich herum. 

Erlaubt werden sollen auch nicht-kommerzielle „Anbauvereinigungen“ für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis gemeinschaftlich anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Ein Mitglied darf demnach im Monat höchstens 50 Gramm davon mit heim nehmen. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es eine erste Bewertung unter anderem dazu vorliegen, wie sich die Teillegalisierung auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt.


Mehr News:


Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuvor im Bundestag mehrfach betont, dass die Lage derzeit „in keiner Weise akzeptabel“ sei. Der SPD-Politiker bezieht sich dabei auf steigende Zahlen von Konsumenten und die „toxischen Konzentrationen“ in Cannabis aus kriminellem Drogenhandel. „Der Schwarzmarkt ist der Kern des Übels.“, so Lauterbach.

Jeder Kampf gegen den Schwarzmarkt sei ein wichtiger Schritt zum Schutz junger Menschen. Daher solle ein legales Angebot geschaffen werden. Der SPD-Politiker hob zugleich eine vorgesehene stärkere Aufklärung hervor. „Wir verharmlosen nicht.“ Viele junge Menschen wüssten bisher nicht, dass Cannabis-Konsum für das wachsende Gehirn wie ein „Gehirngift“ wirke.