Eigentlich wollte ein Mann am Sonntag (26. Oktober) zusammen mit seiner Mutter vom Flughafen Leipzig aus nach Ägypten fliegen. Doch bevor das Flugzeug Richtung Hurghada abheben konnte, nahm die Geschichte eine unerwartete Wendung.
Statt Sandstrand und Sonne wartete auf den 42-Jährigen ein Ausflug zur Bundespolizei. Was war da los?
Flughafen Leipzig: Pilot greift ein – Polizei muss kommen
Der Flughafen Leipzig ist nicht nur das Tor zur Welt, sondern auch ein Ort, an dem täglich Tausende Reisende abgefertigt werden. Doch wenn Alkohol und aggressive Stimmung ins Spiel kommen, kann der Traum vom Urlaub schnell platzen. So geschehen auf dem Rollfeld, als der Pilot eines Ferienflugs entschied, einen Passagier von Bord zu verweisen.
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Laut Mitteilung der Bundespolizei Leipzig hatte der Mann offenbar schon vor dem Abflug tief ins Glas geschaut. Sein Verhalten wurde zunehmend laut und aggressiv. Der Pilot entschied schließlich, den 42-jährigen Deutschen aus dem Flugzeug zu entfernen.
Doch der Mann kam der Aufforderung, das Flugzeug zu verlassen, nicht nach. „Somit wurden die Bundespolizisten vom Leipziger Flughafen angefordert, den Fluggast aus dem Flugzeug zu begleiten“, teilt die Behörde mit. Die Beamten trafen kurz darauf am Flugzeug ein und begleiteten den Mann in die Dienststelle des Flughafens Leipzig.
Widerstand gegen Beamte – Handschellen klicken
Auf dem Weg dorthin eskalierte die Situation. Der stark alkoholisierte Mann stieß einen Polizisten gegen den Oberkörper. „Die Beamten brachten ihn daraufhin mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden und legten ihm die Handschellen an“, so die Bundespolizei am Flughafen Leipzig weiter. Zum Glück blieb der betroffene Bundespolizist unverletzt. Ein Atemalkoholtest ergab anschließend einen Wert von knapp 1,8 Promille. Der Mann war damit deutlich über dem erlaubten Grenzwert für einen sicheren Flug.
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Die Bundespolizei Leipzig leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein. Außerdem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftsicherheitsgesetz eröffnet. Da der Mann zu betrunken war, um seine Reise fortzusetzen, mussten er und seine Mutter von einem Bekannten abgeholt werden.
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„Natürlich darf sich jeder auf seinen Urlaub freuen und sich mit einem Schlückchen Alkohol einstimmen. Aber ein Gläschen zu viel kann teuer werden“, warnt die Bundespolizei. Denn die Kosten für einen abgebrochenen Start oder eine Verspätung können von der Airline auf den Verursacher umgelegt werden.




