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Paukenschlag im Osten! Das „Compact“-Urteil ist knallhart

Das Urteil um das umstrittene „Compact“-Magazin ist gefallen. Damit flammt die Diskussion um Meinungsfreiheit und Extremismus im Osten erneut auf.

© IMAGO / Hanno Bode

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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ ist aufgehoben. Die Richter in Leipzig – zuständig für Vereinsverbote in erster und letzter Instanz – kippten damit die Entscheidung von Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die das Magazin im Sommer 2024 verboten hatte.

Im Osten dürfte das Urteil für neue Diskussionen über Meinungsfreiheit, Extremismus und staatliche Grenzen auslösen.

Paukenschlag im Osten

Schon im Eilverfahren im August 2024 hatten die Bundesrichter das Verbot vorläufig ausgesetzt. Nun ist klar: „Compact“ darf dauerhaft weiter erscheinen. Eine Ohrfeige für das Bundesinnenministerium, das das Magazin als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ einstufte.

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Der Verfassungsschutz beobachtet das Magazin seit Jahren. Bereits Ende 2021 wurde die „Compact“-Magazin GmbH als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft. Trotzdem entschied das Gericht, dass die Inhalte noch von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind.


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Das Unternehmen, das 2010 in Falkensee (Brandenburg) gegründet wurde und heute im sachsen-anhaltischen Stößen sitzt, bringt monatlich 40.000 Magazine unter die Leute. Auch der Online-TV-Kanal des Verlags hat Reichweite – mit bis zu 460.000 Klicks. Gerade im Osten nutzen viele das Angebot, das immer wieder mit drastischen Aussagen auffällt. Ob das Urteil nun ein Freibrief für radikale Töne ist oder ein Sieg der Grundrechte – darüber wird man sich wohl nicht nur im Osten noch lange streiten. (mit dpa)

Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.