Alle Jahre wieder spielen sich zum Ferienstart ähnliche Szenen an Deutschlands Flughäfen ab. So auch am Flughafen Leipzig. Nicht alle Passagiere sind „flugfähig“.
Die Bundespolizei hat zwei aktuelle Beispiele vom Flughafen Leipzig parat – und schickt noch einen Appell mit.
Flughafen Leipzig: Zwei Männer bleiben am Boden
So wurden die Bundespolizisten vom Leipziger Flughafen am Donnerstag (26. Juni) gleich mehrfach angefordert, Fluggäste aus dem Flugzeug zu begleiten. Der krasseste Fall passierte direkt früh am Morgen. Eigentlich wollte eine Maschine der Marabu Airlines um 5.35 Uhr in Richtung Mallorca abheben. Aber daraus wurde zunächst nichts. Was an nur einem Passagier lag.
+++ Ferien-Chaos droht! Flughafen Leipzig hat eine dringende Bitte +++
Denn der 27-Jährige fiel in der Kabine quasi durch Abwesenheit auf – er war nicht mehr ansprechbar! Daher entschied sich der Flugkapitän, den Startvorgang abzubrechen. Die Crew alarmierte den Rettungsdienst und die Bundespolizei. Nach einem ersten Check durch einen Arzt, brachten die Beamten den Mann aus dem Sicherheitsbereich. Der Grund für seinen Zustand wurde schnell klar. Er hatte Alkohol getrunken. Der 27-Jährige pustete 1,7 Promille – um 6 Uhr morgens. Er wurde dann später abgeholt. Der Malle-Flieger hob ohne ihn ab, um 7.22 Uhr ging es dann endlich ab auf die Urlaubsinsel! Womöglich muss der Ausgeschlossene jetzt auch mit Post von der Airline rechnen…
Ein Schlückchen ist okay
Am Nachmittag musste die Bundespolizei dann wieder eingreifen. Diesmal aber noch bevor der Flieger rollte. Im Fokus: Ein 45-Jähriger, der am Gate stand und nach Funchal auf Madeira fliegen wollte. Flughafen-Mitarbeiter hatten aber Alarm geschlagen. Der Mann habe sich nicht nur auffällig verhalten, sondern auch nach Alkohol gestunken. Daher entschloss sich der Pilot auch hier, den Urlauber vom Flug auf die Insel auszuschließen. Offenbar zu Recht, denn die Beamten stellten bei dem Mann einen Atem-Alkoholwert von über drei Promille fest! Hinzugerufene Bundespolizisten brachten ihn anschließend aus dem Sicherheitsbereich.
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Die Leipziger Bundespolizei betont daher noch mal: „Die Einstimmung auf den bevorstehenden Urlaubsflug mit alkoholischen Getränken kann manchmal auch zum Ausschluss vom Flug führen.“ Natürlich dürfe man sich auf seinen Urlaub freuen – und auch mit einem Schlückchen darauf Alkohol einstimmen. „Aber ein Gläschen zu viel kann teuer werden, denn die Kosten für den abgebrochenen Start können von der Airline umgelegt werden. Unbezahlbar sind dagegen die entgangenen Urlaubsfreuden.“