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Diese neuen Regeln gelten beim TÜV ab 20. Mai

Diese neuen Regeln gelten beim TÜV ab 20. Mai

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ARCHIV - 03.11.2014, Nordrhein-Westfalen, Köln: Das Symbol einer TÜV-Plakette, aufgenommen über einer Prüfstelle. Am Mittwoch präsentiert der TÜV Rheinland in Köln seine Jahreszahlen. Foto: Oliver Berg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Foto: dpa
  • Ab dem 20. Mai gelten neue Regeln bei der TÜV-Hauptuntersuchung
  • Das musst du als Autofahrer jetzt wissen

Berlin. 

Ab 20. Mai müssen sich die Autofahrer in Deutschland auf neue Regeln bei der TÜV-Hauptuntersuchung einstellen.

Beispielsweise wird eine neue Mangeleinstufung „Gefährlicher Mangel“ eingeführt. Neu ist auch die Prüfung von Daten-Komponenten, wie etwa das elektronische Notrufsystem eCall. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die technische Untersuchungen von Fahrzeugen in Europa weiter harmonisieren soll, laut einer Pressemitteilung des TÜV.

Neue Einstufung der Mängel

„Der ,gefährlicher Mangel’ als neue Mangeleinstufung ist für die Kunden an den Prüfstellen die sichtbarste Veränderung“, erläutert Richard Goebelt, Leiter des Bereiches Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband. „Er stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie ,Verkehrsunsicher’ dar. Wie ,Erhebliche Mängel’ bescheinigt der ,Gefährliche Mangel’ eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung oder Beeinträchtigung des Umweltschutzes .“

Bisher galten die vier Mangelklassen „Ohne Mangel“, „Geringe Mängel“, „Erhebliche Mängel“ und „Verkehrsunsicher“.

Der Fahrzeughalter werde künftig auf den besonderen Gefährdungstatbestand durch eine entsprechende Formulierung auf dem Prüfbericht hingewiesen, heißt es weiter. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zum Zweck der Reparatur oder der HU-Nachprüfung innerhalb eines Monats seit aber noch zulässig.

„Bei der Einstufung als ,Verkehrsunsicher’ muss – wie bisher auch – unmittelbar die Prüfplakette entfernt und die Zulassungsbehörde informiert werden,“ so Experte Goebelt weiter.

Datenspeicherung wird bald geprüft

Neu ist zudem die Untersuchung von Komponenten für die Datenkommunikation und Datenspeicherung im Fahrzeug. Hierzu zählt beispielsweise das für alle neuen Fahrzeuge ab 1. April 2018 verpflichtende elektronische Notrufsystem eCall – und weiterer Systeme, die zukünftig Bestandteil der Fahrzeugausstattung bei den verschiedenen Stufen des automatisierten Fahrens werden.

„Die konkreten Prüfverfahren dieser Systeme sind derzeit noch in der Entwicklung,“ erklärt Goebelt, „der TÜV-Verband setzt sich bereits seit langem für eine zeitnahe gesetzliche Grundlage ein, um alle Fahrzeughersteller zu verpflichten, die relevanten Softwareinformationen für die elektronische Prüfung mit dem HU-Adapter bereit zu stellen.“

Neuerung auch beim Reifendruck

Weitere Änderungen betreffen die Beschreibung und europaweite Harmonisierung einzelner Mängel, die an Fahrzeugen auftreten können. So ändert sich beispielsweise die Einstufung der für Verkehrssicherheit und Umweltschutz wichtigen Reifendruck-Kontrollsystemen (RDKS). Goebelt: „Werden jetzt funktionsunfähige oder stillgelegte Reifendruck-Kontrollsysteme bei der Hauptuntersuchung festgestellt, darf keine Plakette mehr erteilt werden.“

Die europäische HU-Richtlinie 2014/45/EU konkretisiert auch die Verwendung der elektronischen Fahrzeugschnittstellen bei der Hauptuntersuchung. „Das ist in Deutschland durch den HU-Adapter seit 2015 schon Standard,“ erläutert Goebelt.

Zusammenfassend stellt Goebelt fest: „Die neue Richtlinie ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit modernster digitaler Fahrzeugsysteme, wobei sich für die Kunden an den Prüfstellen der zeitliche Aufwand nicht ändert.“ (W.B./leve)