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Urteil im Fall der getöteten Stephanie (10): Lebenslang für Kindermörder Hans-Joachim G. (66) – „Mord verjährt nicht – und das ist gut so“

Urteil im Fall der getöteten Stephanie (10): Lebenslang für Kindermörder Hans-Joachim G. (66) – „Mord verjährt nicht – und das ist gut so“

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In Gera ist der Prozess im Mordfall Stephanie zu Ende gegangen. Foto: dpa
  • Urteil im Fall der getöteten Stephanie (10) aus Weimar gefallen
  • Lebenslang für Hans-Joachim G. (66)
  • Er entführte, missbrauchte und tötete das Mädchen vor 27 Jahren

Gera. 

27 Jahre nach dem Tod von Stephanie (10) aus Weimar ist am Freitag das Urteil gegen den Mörder am Landgericht in Gera gefallen.

„Mord verjährt nicht – und das ist gut so.“ Mit diesen Worten leitete Richter Uwe Tonndorf die Urteilsbegründung im Mordfall Stephanie ein.

Das Gericht verurteilte Hans-Joachim G. zu lebenslanger Haft und folgte damit der Staatsanwaltschaft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann das Mädchen im August entführt und missbraucht habe. Anschließend habe er das Kind von der Teufelstalbrücke an der A4 in den Tod gestürtzt.

Gericht verurteilt Hans-Joachim G. zu lebenslanger Haft

Die Einlassung des heute 66 Jahre alten Deutschen, er habe das Mädchen an der Teufelstalbrücke an der Autobahn 4 lediglich abgesetzt, sei unglaubwürdig, hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gesagt. Vielmehr habe er Stephanie in Mordabsicht von der Brücke gestoßen.

Verteidigung hatte Freispruch gefordert

Der Verteidiger des Beschuldigten hatte erklärt, sein Mandant habe gar kein Motiv dafür gehabt, das Mädchen zu töten. Dieser sei davon ausgegangen, dass es kein Missbrauch gewesen sei, als er das Kind aufgefordert habe, sich vor ihm auszuziehen. Vom Mordvorwurf sei der Angeklagte freizusprechen, hatte die Verteidigung gefordert.

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Rückblick: Die zehnjährige Stephanie war am 24. August 1991 gemeinsam mit ihren beiden jüngeren Geschwistern und einer Freundin im Goethepark in Weimar, als sie der Lkw-Fahrer ansprach und fragte, ob er ihr das Schloss Belvedere zeigen könne.

Er stellte ihr 50 Mark in Aussicht. Ihre Geschwister und ihre Freundin gingen nach Hause. Stephanie lief mit Hans-Joachim G. mit und kam nicht mehr wieder. Er missbrauchte sie, gibt ihr Beruhigungsmittel und wirft sie von der Brücke, so das Gericht.

Kinder finden Leiche von Stephanie

Trotz großer Suchmaßnahmen im kompletten Weimarer Stadtgebiet wurde das Mädchen nicht mehr lebend gefunden. Zwei Kinder fanden Stephanies Leiche unterhalb der Teufelstalbrücke.

Erst 27 Jahre später konnte dank der Arbeit der Soko „Altfälle“ der Fall doch noch vor Gericht gebracht werden. Die Beamten hatte zuvor tausende Aktenseiten gesichtet und waren so auf den wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraften Mann aufmerksam geworden.

Täter in Berlin festgenommen

Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte Hans-Joachim G. eine Persönlichkeitsstörung. Die Schuldfähigkeit sei aber nicht beeinträchtigt. Er habe bei früheren Straftaten keine Reue gezeigt und sich vielmehr selbst oft als Opfer dargestellt.

Der mutmaßliche Täter wurde vor etwa einem halben Jahr in Berlin gefunden und festgenommen. Zuvor hatten Beamten den Mann observiert. (ms mit dpa)