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Weimar: Teil-Lockdown auf dem Prüfstand – kommt jetzt der nächste Corona-Hammer?

Weimar: Teil-Lockdown auf dem Prüfstand – kommt jetzt der nächste Corona-Hammer?

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Der Verfassungsgerichtshof Weimar trifft am Mittwoch eine wichtige Corona-Entscheidung. Foto: IMAGO / Dirk Sattler; IMAGO / U. J. Alexander; Montage: Thüringen24

Die Corona-Maßnahmen in Thüringen sind nicht nur auf den Straßen und an den Küchentischen des Bundeslandes das Gesprächsthema Nummer eins – auch die Gerichte beschäftigen sich damit. Genauer gesagt: Der Verfassungsgerichtshof in Weimar.

Dort hatte die AfD Klage gegen die seit November geltende Sonderverordnung eingereicht. Es ist nicht das erste Mal, dass das Gericht in Weimar eine Entscheidung zu den Corona-Maßnahmen trifft.

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Weimar: Gericht beschäftigt sich mit Sonderverordnung

Ganz aufmachen, ein bisschen lockern oder doch lieber wegen der stark ansteigenden Zahlen in einen schmerzhaften, aber effektiven Lockdown? Während die Meinung der Wissenschaft eindeutig ist, gehen die Ansichten in der Bevölkerung in dieser Frage zum Teil weit auseinander.

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Das ist die Stadt Weimar:

  • älteste Aufzeichnungen über Weimar reichen bis 899 zurück
  • „Weimar“ bedeutet ursprünglich „Heiligtumsee“
  • mit rund 65.000 Einwohnern (Stand 2019) die viertgrößte Stadt Thüringens
  • bekannt für das kulturelle Erbe und die Epoche der Weimarer Klassik; Standort des Goethe- und Schillerdenkmals, des Goethe- und Schiller-Museums sowie des Bauhaus-Museums mit Werken von Walter Gropius
  • Oberbürgermeister ist Peter Kleine (parteilos)

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Der Verfassungsgerichtshof in Weimar beschäftigte sich am Mittwoch allerdings nicht dem zukünftigen Umgang mit der Corona-Pandemie, sondern mit Entscheidungen der thüringischen Landesregierung, die bereits einige Monate zurückliegen.

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Um 10 Uhr startete der Prozess, indem die Richter über die Rechtmäßigkeit der seit November geltenden Sonderverordnung entscheiden. Damals hatte das Land auf die steigenden Infektionszahlen reagiert und unter anderem die Schließung von Hotels und Gaststätten angeordnet. Dagegen hat die AfD Verfassungsbedenken erhoben. Nach vierstündiger Verhandlung war klar: Eine Entscheidung wird am Mittwoch nicht fallen.

Das Urteil wird demnach erst am 16. Juni gesprochen, wie der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichts, Stefan Kaufmann, ankündigte. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) verteidigte die damaligen Schließungen in Thüringen. „Hätten wir die Maßnahmen nicht ergriffen, wären wir recht schnell zum Kollaps gekommen“, sagte sie mit Blick auf die Belastung des Gesundheitssystems.

AfD klagte bereits mehrfach

Es war nicht das erste Mal, dass es auf Wirken der Rechtspopulisten zu einer Verhandlung in Weimar kam. Sie hatte bereits drei Thüringer Corona-Verordnungen von Frühjahr und Sommer 2020 angefochten. Die AfD hatte in der Corona-Pandemie die Maßnahmen der Regierung bundesweit kritisiert, zum Teil Anschluss an die Querdenken-Demonstrationen gesucht und war mehr durch Provokationen aufgefallen als mit Lösungsbeiträgen.

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Auch gegen Beschlüsse aus dem Frühjahr und Sommer 2020 hatte die AfD geklagt. Die Verfassungsrichter hatten der rot-rot-grünen Landesregierung unter Bodo Ramelow (Linke) daraufhin handwerkliche Fehler bescheinigt. Anfang März erklärten sie aus formellen Gründen die früheren Verordnungen rückwirkend in Teilen für nichtig. Die drastischen Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie stellten sie in ihrem Urteil aber nicht infrage. (dav/dpa)