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Thüringen: Mann fährt Radfahrer tot und lässt ihn einfach liegen – denn er hat etwas zu verbergen

Thüringen: Mann fährt Radfahrer tot und lässt ihn einfach liegen – denn er hat etwas zu verbergen

Holzkreuz
(Symbolbild) Foto: Imago/Frank Sorge

Erfurt. 

Ein toter Mann im Straßengraben, neben ihm im Gras ein verbogenes Fahrrad: Wie es dazu kommen konnte, beschäftigt nun das Landgericht Erfurt. Angeklagt ist ein junger Mann, der laut Anklage dem Radfahrer nicht geholfen haben soll – denn offenbar hatte er etwas zu verbergen.

Mord durch Unterlassen? Autofahrer erfasst Radfahrer in Thüringen

Zum Prozessauftakt um den Tod eines Radfahrers in Buttstädt hat sich der Angeklagte nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft warf dem 24-Jährigen bei der Anklageverlesung am Donnerstag vor dem Landgericht Erfurt unter anderem versuchten Mord durch Unterlassen vor.

Anklage: Mann wollte andere Straftat verdecken

Der junge Mann soll im Juni 2017 mit einem Auto bei Buttstädt (Landkreis Sömmerda) einen Mountainbike-Fahrer am Straßenrand erfasst haben. Dieser stürzte laut Anklage in den Straßengraben und erlag seinen Verletzungen, die aus der Wucht des Aufpralls resultierten. Der deutsche Angeklagte sei weiter gefahren, ohne sich um den Mann zu kümmern.

Der Radfahrer sei zwar dunkel gekleidet und ohne Licht unterwegs gewesen. Dennoch hätte der Angeklagte dem Mann ausweichen können, wäre er aufmerksamer gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Sie wirft dem jungen Mann weiter vor, durch Unterlassen versucht zu haben, einen Menschen zu töten, um eine andere Straftat zu verdecken. Der Angeklagte habe zum damaligen Zeitpunkt auch keinen Führerschein besessen.

Radfahrer erliegt Verletzungen im Straßengraben

Sowohl den Unfall selbst, als auch die erheblichen Verletzungen des Radfahrers soll der damals 22-Jährige bemerkt haben. Dennoch habe er sich vom Unfallort entfernt. Das habe er im Bewusstsein getan, dass der Radfahrer noch lebte.

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Der Angeklagte stellte sich später selbst der Polizei – wobei es zunächst aber nicht um den konkreten Unfall gegangen sei. Vielmehr habe sich der junge Mann wegen einer von ihm begangenen Unfallflucht gemeldet, ohne zunächst genaue Angaben zu dem Vorfall zu machen.

Tod hätte vermutlich verhindert werden können

Laut der Zeugenaussagen von Polizisten hatte sich der Angeklagte kaum selbst geäußert und Anwälte für sich reden lassen. Erst durch Überprüfungen sollen sich die Hinweise verdichtet haben, dass der Angeklagte für den Tod des Radfahrers verantwortlich sein könnte. (dpa, aj)