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Erfurt: Mutter lässt Baby auf Toilette sterben – jetzt ist das Urteil gefallen

Eine Frau bringt ein Baby zur Welt – auf einer Toilette. Das Mädchen stirbt. Von der Schwangerschaft hat wohl niemand etwas mitbekommen – selbst die Mutter will nichts gewusst haben. Jetzt ist in Erfurt das Urteil gefallen.Erfurt: Mutter bekommt BewährungsstrafeDie Richter am Landgericht Erfurt verurteilten die 44-Jährige zu zwei Jahren auf Bewährung. Die Frau habe […]

© IMAGO / Sebastian Schupfner

Das ist Thüringens Landeshauptstadt Erfurt

Eine Frau bringt ein Baby zur Welt – auf einer Toilette. Das Mädchen stirbt. Von der Schwangerschaft hat wohl niemand etwas mitbekommen – selbst die Mutter will nichts gewusst haben. Jetzt ist in Erfurt das Urteil gefallen.

Erfurt: Mutter bekommt Bewährungsstrafe

Die Richter am Landgericht Erfurt verurteilten die 44-Jährige zu zwei Jahren auf Bewährung. Die Frau habe sich aus Sicht des Gerichts des Totschlags durch Unterlassen schuldig gemacht, hieß es am Donnerstag bei der Urteilsverkündung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass „das Kind höchstwahrscheinlich überlebt hätte, wenn es sofort warm eingeschlagen und sofort medizinischer Hilfe zugeführt worden wäre“. „Das Kind hat gelebt, es war lebensfähig. Es ist gestorben aufgrund des Nichtversorgtwerdens.“

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Das Gericht folgte der Version der Angeklagten und ihrer Lebensgefährtin, wonach die damals 42-Jährige im April 2019 von einer Schwangerschaft nichts wissend, nach einer von Schmerzen im unteren Bauch geprägten Nacht in den Morgenstunden auf der Toilette ihrer Wohnung in Erfurt ein kleines Mädchen zur Welt brachte.

Erfurt: Grausame Details kommen ans Licht

Trotz wahrnehmbarer Lebenszeichen habe sie das Neugeborene mindestens 10 bis maximal 30 Minuten kopfüber im Klo stecken lassen. Sie habe das Kind erst aus der Toilette genommen und nackt ins Waschbecken gelegt, als es bereits tot gewesen sei, schilderte der Richter. Den Notarzt habe die Frau erst deutlich später gerufen – nach dem Tod des Kindes wegen anhaltender Blutungen bei sich.


Weil die Angeklagte selbst im Zuge der Verhandlung nicht aussagte, sei der Vorgang für das Gericht nicht einfach festzustellen gewesen, sagte er. Man habe nur auf ihre Aussagen im Zuge des Ermittlungsverfahrens zurückgreifen können. Im Prozess sagten etwa ihre Lebensgefährtin, ein Rettungssanitäter und Gutachterinnen aus. Einem solchen Gutachten zufolge war das neugeborene Mädchen erstickt.


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Dass die Frau von der Geburt geschockt war, sei unabstreitbar. Aber „auch wenn sie geschockt gewesen sein mag und die Schwangerschaft verdrängt haben mag: Den Geburtsvorgang selber hat sie bewusst miterlebt“, sagte der Richter. „Es war also klar, dass es ein Mensch war, der da geboren wurde und der erstickt.“ Dass sie nicht gewusst haben soll, was zu tun sei, wie es die Argumentation der Verteidigung war, „das glauben wir nicht“. Es wäre ihre Pflicht gewesen, nach der Geburt medizinische Hilfe zu rufen. Es sei jedermanns Wissen, dass ein Neugeborenes warm gehalten und versorgt werden müsse.

Urteil in Erfurt noch nicht rechtskräftig

Positiv zu werten sei, dass die Frau, die bis dahin nicht straffällig geworden war, sich schließlich vor Gericht für ihr Vorgehen entschuldigt habe. Auch sei bei der Schuldhöhe zu berücksichtigen gewesen, dass sie das Kind nicht, wie andere Mütter nach einer ungewollten Schwangerschaft, aktiv getötet habe. Zusätzlich zu der Bewährungsstrafe wurden der 44-Jährigen 300 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt. Sie hat zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen.

rettungswagen notarzt Foto: IMAGO / Martin Wagner

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Prozess hatte Mitte Juni begonnen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Der Verteidiger ließ offen, ob er das Urteil auf Rechtsfehler des Gerichts überprüfen lassen wolle. Dass die Kammer ein Gutachten, das die Schuldunfähigkeit seiner Mandantin bescheinigte, „komplett ignoriert hat“, sei jedoch mehr als fragwürdig.