Es sind erschreckende, gar abscheuliche Begriffe, die RTL-„Salonretter“ Andreas Wendt immer wieder im Internet über sich lesen muss. Als „Wic***r“ und „A***hloch“ wurde der einstige „My Style Rocks“-Juror beschimpft, er solle sich „richtig von hinten fi**en“ lassen.
Doch Wendt nahm das Heft des Handelns in die Hand, erstattete Anzeige. Hilfe jedoch erhielt der RTL-Star zunächst einmal nicht. Wie wir schon in einem vorherigen Artikel berichteten, erklärte die Staatsanwaltschaft Halle, dass Vorfälle wie diese zu den Delikten gehören würden, die „nach der Strafprozessordnung grundsätzlich im Wege der Privatklage zu verfolgen“ seien (hier der ganze Artikel).
Justizposse um RTL-Star Andreas Wendt
Andreas Wendt jedoch gab nicht auf. „Ich schaute mir daraufhin die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, insbesondere Nummer 229, an. Die Auffassung der Amtsanwältin konnte ich nicht teilen. Ich sah ihre Rechtsauffassung als falsch an und reichte eine schriftliche Beschwerde ein“, erklärt uns der Mann, der bei Sport 1 zusammen mit Harald Glööckler in der Jury von „My Style Rocks“ saß.
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Und siehe da: Der Einspruch trug Früchte. Wendt erhielt ein Schreiben der Generalstaatsanwältin. Darin hieß es: „Auf Ihre Beschwerde habe ich die Leitende Oberstaatsanwältin in Halle gebeten, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.“
Positiv für Wendt, der aber auch deutlich sagt: „Es ist also nicht so, dass hier grundsätzlich, wie die Amtsanwältin behauptet hat, auf den Privatklageweg verwiesen wird. Es macht für mich aber den Eindruck, als wolle man solche Sachen grundsätzlich erstmal abschmettern, weil natürlich nicht jeder mit Biss an der Sache bleibt. Die, die sich nicht auskennen, dürften nach einer Einstellungsnachricht aufgeben.“
Nun wird sich zeigen, wie die Justizposse weitergeht.