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Verkehr: Bußgeld auf normalem Parkplatz? Diesen Fehler sollten Autofahrer unbedingt vermeiden

Die Parkplatzsuche im Verkehr kann durchaus nervig werden. Einfach am Straßenrand parken? Das ist erlaubt – und kann trotzdem zu Bußgeld führen.

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Parkscheinautomat: Wer das tut, muss nichts bezahlen

In einigen Städten gibt es eine legale Möglichkeit, kostenlos zu parken. Erfahre im Video, wie das geht.

Seitdem der selbsternannte „Anzeigenhauptmeister“ Niclas M. durch eine Spiegel-TV-Doku deutschlandweit bekannt wurde, ist das Thema Falschparken plötzlich wieder in aller Munde. Viele der Verstöße, die Niclas M. penibel genau an die Verkehrsämter meldet, waren den meisten Autofahrern womöglich gar nicht bewusst.

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Einen Parkplatz zu finden gehört wohl zu den nervigsten Dingen, die der Straßenverkehr so mit sich bringt. Und wenn man dann mal einen gefunden hat, will man einfach nur noch sein Auto abstellen und gut ist es.

Aber selbst das Parken auf einem ganz normalen und legalen Parkplatz kann durch einen kleinen Fehler ein Bußgeld nach sich ziehen.

Verkehr: Diese Parkregel kennt kaum jemand

Da kurvt man minutenlang durch ein Wohngebiet, um eine Parklücke am Straßenrand zu finden. Am rechten Fahrbahnrand ist alles voll – aber da, vorne links, wäre etwas frei. Also kürz rüber ziehen und entspannt einlenken. Klingt so einfach, ist aber unter Umständen verboten.

Denn wenn man beim Parkvorgang nicht wendet, sondern auf der linken Seite dann quasi entgegen der Fahrtrichtung parkt, verstößt man gegen die Straßenverkehrsordnung – und muss 15 Euro Bußgeld zahlen. Obwohl man auf einer Fläche steht, auf der man grundsätzlich parken darf. Man steht nur eben einfach falsch herum.

Diesen Fehler solltest du vermeiden

Die Regel mag nervig und kleinteilig klingen – aber sie kommt nicht von ungefähr. Wenn das Auto gegen die Fahrtrichtung eingeparkt ist und der Fahrer anschließend ausparken möchte, besteht die Gefahr eines äußerst riskanten Wendemanövers, weil man womöglich in Richtung des Gegenverkehrs aus der Parklücke fährt. Vor allem bei kleineren, engen Straßen in Wohngebieten ist das Risiko groß, hier einen Unfall zu produzieren.


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Ausnahmen gibt es aber natürlich auch hier: In einer Einbahnstraße, in der es sowieso nur eine erlaubte Fahrtrichtung gibt, stehen die Autos sowohl am linken als auch am rechten Fahrbahnrand entsprechend in der selben Ausrichtung.

Und wenn am rechten Fahrbahnrand Schienen verlaufen, wie etwa von einer Straßenbahn, die das Parken dort verhindern, darf man auch auf der linken Seite parken, ohne das Auto vorher „umzudrehen“, wie „Chip.de“ berichtet.