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Bußgeld: Autofahrer sollten diesen Fehler beim Waschen niemals machen – sonst wird’s teuer

Auch beim Waschen musst du dich als Autobesitzer an einige Regeln halten. Sonst kassierst du ein dickes Bußgeld.

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Der Frühling ist da! Für zahlreiche Autobesitzer ist das die perfekte Gelegenheit, um den Wagen mal wieder so richtig auf Hochglanz zu polieren. Doch Vorsicht, munter drauflosputzen ist nicht drin – es könnte dir sogar ein Bußgeld drohen!

Vogelkot, Pollen, Blüten: Vor allem im Frühling lauern einige Schmutzherde, die auch dein Auto treffen können. Der Gang in die Waschstraße ist für viele Fahrzeug-Besitzer der logische Schritt. Doch nicht alle Autofahrer suchen eine Waschanlage auf. Einige legen selbst Hand an – und das könnte ein Bußgeld nach sich ziehen!

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Das gilt beim Autowaschen

Wie es im offiziellen Bußgeldkatalog heißt, ist in den meisten Bundesländern das Autowaschen im eigenen Garten verboten. Es könnte sonst Schmutzwasser in den Boden sickern. Prinzipiell lässt sich sagen, dass ein Auto zu waschen grundsätzlich verboten ist, wenn dies auf unbefestigten Boden geschieht. Auf Rasen- und Schotterflächen solltest du daher keine Autowäsche angehen. Auch zuhause, im eigenen Garten, ist das also verboten.

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Das Autowaschen auf Privatgrundstücken ist nicht grundsätzlich verboten, jedoch gibt es einiges zu beachten. „Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verbietet es, Stoffe in Gewässer einzuführen, die potentiell gefährlich sind. Dies gilt natürlich der Vermeidung von Wasserverschmutzung“, heißt es.  

Heftige Bußgelder drohen bei Verstößen

Während in manchen Gegenden das Autowaschen vor der Haustür mit reinem Wasser erlaubt ist, sehen andere Stadträte eine Gefahr durch Ölrückstände, die auf diese Weise in das Grundwasser gelangen können. Hier drohen gleich Bußgelder. Es wird also empfohlen, dich auf den Internetseiten deiner Gemeinden schlau zu machen, was bei dir gilt.


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Vielleicht solltest du aber doch lieber direkt eine Waschanlage aufsuchen, denn wer fahrlässig oder vorsätzlich das Grundwasser mit dem Autowaschen verschmutzt, der muss teilweise extrem tief in die Tasche greifen. In NRW zieht das Strafen von 510 bis 50.000 Euro mit sich, in Sachsen sind es 25 bis 100.000 Euro!