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Bußgeld: Verkehrsschild übersehen – dank DIESEM Schlupfloch musst du nichts zahlen

Dieses Verkehrsschild haben wohl die meisten Autofahrer schon einmal übersehen. Mit einem Trick kann man sich vor dem Bußgeld retten!

Vor einem Bußgeld kann dich dieses Schlupfloch retten.
© imago stock&people

Verkehrsschild mit rotem Auto: Wer das übersieht, zahlt 70 Euro Strafe

Beim Überholen innen- und außerorts gibt es einige Dinge zu beachten. Besonders für Motorräder und Fahrräder sind Überholvorgänge oft gefährlich. Erfahre im Video, welches neue Verkehrsschild hier Abhilfe schaffen soll.

Verkehrsschilder gibt es in Deutschland viele. Schließlich regeln sie den Verkehr und sorgen dafür, dass auf den Straßen alles mit rechten Dingen zugeht. Ob es um die Geschwindigkeit geht, um Vorfahrtsrechte oder darum, wo Autofahrer parken dürfen, Verkehrszeichen bestimmen das alles. Sicher ist es den meisten Autofahrern schon einmal passiert, dass sie das eine oder andere Schild übersehen haben und daraufhin ein Bußgeld die Folge war.

Doch während man im Vorbeifahren ein Schild eher übersieht, hat man beim Stehen – und dazu gehört auch das Parken – mehr Zeit, sich mit dem Schild zu beschäftigen. Park- und Halteverbotsschilder müssen so aufgestellt werden, dass sie für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer leicht erkennbar sind. Und wenn nicht? Dann haben auch Falschparker Rechte.

Bußgeld: Trotz Halteverbot kein Bußgeld?

Gerade wer in der Stadt oder in großen Wohngebieten auf der Suche nach einem Parkplatz ist, kann schon mal verrückt werden. Sind Parkplätze ohnehin schon rar, gibt es an vielen Stellen auch noch ein Halteverbot. Doch was passiert, wenn dieses Halteverbotsschild hinter einem Baum oder einem Haus versteckt ist und der Autofahrer trotzdem dort parkt? So erging es der Autofahrerin 202o aus Koblenz.

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Sie hatte ihr Fahrzeug in der Nähe einer Veranstaltung in einem mobilen Halteverbot abgestellt. Ihr Auto wurde abgeschleppt, das Bußgeld betrug über 200 Euro. Der Fall kam vor Gericht, das entschied, dass das Schild nicht ausreichend erkennbar und die ordnungsgemäße Aufstellung nicht ausreichend dokumentiert war. Das Bußgeld war daher rechtswidrig.

Es gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz

Bei Verkehrszeichen gibt es den sogenannten Sichtbarkeitsgrundsatz, wie auch der ADAC dazu erklärt. Das bedeutet, dass ein Schild so aufgestellt sein, dass die Regelung, die von dem Schild ausgeht, „mit einem raschen und beiläufigen Blick ohne weitere Überlegungen“ erfasst werden kann. Der so genannte Sichtbarkeitsgrundsatz gilt auch für Verkehrszeichen, die den ruhenden Verkehr betreffen – also Halteverbotsschilder.


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Ist das Verkehrszeichen also nicht erkennbar, kann der Autofahrer unter Umständen nicht wegen Falschparkens bestraft werden.