Ein eigenes Auto bietet Besitzern im Verkehr zahlreiche Vorteile. Im Sommer gleicht es allerdings oft einer Sauna – gerade, wenn das Fahrzeug in der Sonne abgestellt wird. Für all diejenigen, die keine Klimaanlage haben, wird es beim Einsteigen dann besonders bitter.
Um die Hitze im Auto zumindest etwas zu minimieren, lassen einige Autofahrer die Fenster offen, sobald sie das Fahrzeug verlassen. Doch was zunächst nach einer praktischen Abhilfe aussieht, ist eigentlich ein Verstoß. Und der kann zu fiesen Knöllchen führen.
Verkehr: So teuer kann der Verstoß werden
Nach Angaben des ADAC ist das Parken mit offenem Fenster im Verkehr grundsätzlich nicht verboten. Das Fahrzeug muss allerdings gegen unbefugte Nutzung gesichert werden. Wenn du dein Auto also im öffentlichen Raum abstellst, musst du es auch sichern. In der StVO heißt es dazu: „Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.“
+++ Passend dazu: Verkehr: Autofahrer schalten bei Hitze Klimaanlage an – sie werden es bitter bereuen +++
Zu dieser Sicherung zählen: Zündschlüssel abziehen und das Lenkradschloss verriegeln ebenso wie das Verriegeln von Türen und Fenstern. Lässt du dein Fenster trotzdem offen und verstößt somit gegen die Regel, musst du mit einer Strafzahlung von 15 Euro rechnen. Doch gibt es eine Ausnahme?
+++ Auch interessant: Verkehr: Autofahrern bricht der Schweiß aus – jetzt ist klar, was beim Tanken auf sie zukommt +++
Diese Ausnahme gilt für Autofahrer
Laut ADAC ist es dir gestattet, das Fenster offenzulassen, wenn du dich in der Nähe des Autos aufhältst und theoretisch jederzeit eingreifen kannst. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn du gleich neben dem Auto im Café sitzt und Kuchen isst.
Hier mehr lesen:
Auch wenn du das Fenster nur einen Spalt weit öffnest, ist es in Ordnung. Voraussetzung: Es kann niemand einfach in dein Auto greifen. In diesen Fällen brauchst du also nicht mit Strafzahlungen im Verkehr zu rechnen.