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Rente: Bis zu 5.000 Euro extra! Hast auch du Anspruch?

Wer für die Rente kein Recht auf Grundsicherung hat, hat vielleicht gute Chancen auf den Härtefallfonds der Ampel-Regierung.

© IMAGO / Lobeca

Die fünf wichtigsten Versicherungen im Alter

Mit dem Start in den Ruhestand ist es sinnvoll, bestimmte Versicherungen abzuschließen. Diese fünf Versicherungen sollte man im Alter haben oder bereits früh abschließen.

Noch immer leben viele in Deutschland trotz Rente am Limit. Die hohen Lebensmittel- und Energiepreise machen schwer zu schaffen. Zwar gibt es die Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen, aber nicht alle haben darauf Anspruch.

Wer bei der Rente kein Recht auf Grundsicherung hat, hat aber noch immer die Chance, einen Zuschuss von bis zu 5000 Euro vom Staat bekommen. Dies ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und Umständen der Fall.

Rente: Bis zu 5.ooo Euro extra

Wer keinen Anspruch auf die Grundsicherung hat, kann sich unter den richtigen Voraussetzungen für den eingerichteten Härtefallfonds der Ampel-Regierung anmelden. Bis zu 5000 Euro stehen dabei zur Verfügung, wenn sich die Bundesländer daran beteiligen.

Die Länder können sich bis zum 31. März 2023 entscheiden, ob sie dem Programm beitreten oder nicht. Mit einer Entscheidung zur genauen Auszahlung des Zuschusses von Anträgen darf frühestens ab April 2023 gerechnet werden.

Rente: Wer hat Anspruch?

Aber wer hat nun Anspruch auf den Härtefallfonds? Diese Rentner können die Finanzspritze beantragen:

  • Beschäftigte bei der Deutschen Post, der Deutschen Reichsbahn (heute: DB) oder im Gesundheitswesen sowie im Sozialwesen
  • Personen, die Familienangehörige pflegen und dafür ihre Arbeit aufgegeben haben
  • Spätaussiedler
  • Jüdische Zuwanderer und Zuwanderinnen aus der ehemaligen Sowjetunion und deren Angehörige
  • Beschäftigte einer bergmännischen Tätigkeit in der Braunkohleveredelung/Carbochemie,
  • Geschiedene nach DDR-Recht, die mindestens ein Kind haben und zehn Jahre verheiratet waren
  • Balletttänzer und Balletttänzerinnen mit einer DDR-„Ballettrente“

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Um die Entlastung zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag erfolgen. Dieser kann hier heruntergeladen und per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de verschickt werden. Aber auch per Post kann man den Antrag versenden an: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum. Die Frist dafür endet am 30. September 2023.