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Gibt es einen NATO-Bündnisfall, wenn der Iran jetzt die USA angreift?

NATO-Bündnisfall: Alarm für die Merz-Regierung? Was passiert, wenn der Iran jetzt Trump und den USA den Krieg erklärt?

© IMAGO / dts Nachrichtenagentur`, IMAGO / Panama Pictures (Fotomontage)

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Die Bundesregierung möchte die Nato-Forderung von Trump künftig erfüllen. Ein Kommentar.

Der US-Angriff auf iranische Atomanlagen stößt auf rechtliche Kritik. Laut dem Tübinger Völkerrechtsexperten Jochen von Bernstorff war dieser Angriff „eindeutig rechtswidrig“. Der Professor: „Ich sehe da wenig Spielraum für eine völkerrechtliche Rechtfertigung.“ Doch droht nun bei einem Gegenschlag des Mullah-Regimes beispielsweise auf us-amerikanische Botschaften oder Truppen in der Region ein NATO-Bündnisfall? Muss Kanzler Merz dann ebenfalls militärisch handeln?

Er erklärte, dass die USA keinen Fall von individueller Selbstverteidigung geltend machen könnten, da sie selbst nicht angegriffen wurden. Dasselbe gelte für kollektive Selbstverteidigung im Zusammenhang mit Israel. „Das gibt den Amerikanern kein Recht zur militärischen Unterstützung der israelischen Angriffe“, so von Bernstorff.

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Experte kritisiert Trump: Kein präventives Selbstverteidigungsrecht

Auch der mögliche Besitz von Atomwaffen durch den Iran in der Zukunft rechtfertige keinen Präventivangriff, erklärte von Bernstorff. Das Völkerrecht erkenne kein präventives Selbstverteidigungsrecht gegen potenzielle zukünftige Gefahren an.


Mehr zum NATO-Bündnisfall:

  • Geregelt im Artikel 5 des Nordatlantikvertrages
  • Ein „bewaffneter Angriff“ gegen ein oder mehrere“ NATO-Staaten wird „als ein Angriff gegen sie alle angesehen“.
  • Ein solcher Bündnisfall muss einstimmig von allen NATO-Mitgliedstaaten anerkannt werden.
  • Es gab erst einen Bündnisfall, er wurde direkt nach den Terroranschlägen vom 11. September angewendet, um die USA im Kampf gegen den Terrorismus zu unterstützen.

Auch für den Iran gelten klare völkerrechtliche Regeln. Bei einem Gegenschlag müsse das Land das humanitäre Völkerrecht einhalten und sich auf militärische Ziele konzentrieren. „Das Zurückschlagen des bewaffneten Angriffs ist erlaubt, aber es muss verhältnismäßig sein“, so der Experte. Zivile Objekte dürften nicht angegriffen werden.

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NATO-Bündnisfall: Wird Deutschland in den Krieg hineingezogen?

Der Angriff der USA habe aber keine Auswirkungen auf den NATO-Bündnisfall, erklärte von Bernstorff. Deutschland oder andere NATO-Staaten wären nicht verpflichtet, den USA Beistand zu leisten. „Es gibt keinen Bündnisfall, solange das Vorgehen der USA nicht völkerrechtskonform ist.“ Auch bei einem Gegenschlag des Irans würde kein NATO-Bündnisfall greifen, da dieser als Antwort auf einen rechtswidrigen Angriff erfolgte.


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Eine Mitwirkung Deutschlands an den militärischen Aktionen der USA könnte laut von Bernstorff problematisch sein. Sie könnte sogar als Beihilfe zu einem rechtswidrigen Angriff eingestuft werden. Der Experte betonte, dass das Gewaltverbot des Völkerrechts universal gelte, unabhängig von der politischen Ordnung eines Staates.