Bei der vierzehnten Sitzung der schwarz-roten Bundesregierung kam es am Donnerstagvormittag zu einer Protestaktion einer Fraktion gegen die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU). Um kurz nach zehn sollte es zum zweiten Sitzungspunkt kommen. „Queerfeindliche Hasskriminalität“ steht auf dem Programm.
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Doch ein Blick in den Plenarsaal zeigt, dass zwei Fraktionen noch nicht bereit sind, so einfach weiterzumachen. Eine Regenbogenflagge ziert die Reihen im Bundestag. Gebildet durch die Körper der Abgeordneten der Grünen und Linken, die sich in entsprechenden Farben gekleidet und positioniert hatten. Ein klarer Protest gegen die Entscheidungen der Bundestagsvorsitzenden Klöckner, die den Mitarbeitenden der Bundestagsverwaltung verboten hatte, am CSD in Berlin teilzunehmen.
Pride-Eklat im Bundestag – Klöckner im Kreuzfeuer
Gewiss hat die Protestaktion Klöckner erreicht, im Vorsitz war sie aber zu dem Zeitpunkt nicht. Diesen nämlich hatte nicht Klöckner, sondern ihre Vizepräsidentin Andrea Lindholz (ebenfalls CDU) inne. Politischer Protest im Bundestag ist nicht erlaubt, das Tragen bunter Kleidung jedoch schon.
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Klöckner steht in der aktuellen Legislaturperiode zunehmend in der Kritik. Sie wurde auch dafür stark kritisiert, für den Berliner CSD Ende Juli nicht die Pride-Flagge hissen zu wollen. Die Begründung ist, dass der CSD selbst eine lebendige, kraftvolle Straßenprotest-Veranstaltung für LGBTQI+-Rechte sei und seine Wirkung nicht durch staatliche Symbolakte Verstärkung brauche.
Die Bundestagspräsidentin unterstrich, die Flagge lebe „von ihrer kraftvollen Präsenz auf den Straßen“ und müsse nicht auch von der Zivilgesellschaft getragen werden – also nicht vom Bundestag.
Wegen CSD-Verbot: Grüne erteilen CDU eine bunte Abfuhr!
Insgesamt steht Klöckner im Spannungsfeld zwischen einem selbstbewussten Amtsverständnis und der Erwartung an überparteiliche Ausgewogenheit, so die Kritik. Ihr wird vorgeworfen, konservative politische Lager zu bedienen und durch polarisierende Kommunikation institutionelle Rollen zu vermischen.
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Der zweite Sitzungspunkt war von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen selbst eingebracht worden. Ein vorliegender Antrag mit dem Titel „Queerfeindliche Hasskriminalität wirksam bekämpfen und die rechtliche Diskriminierung von LSBTIQ-Personen beenden“ soll zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.