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„Thügida“-Mitbegründer David Köckert vor Gericht: Ihm werden schwere Vergehen vorgeworfen

„Thügida“-Mitbegründer David Köckert vor Gericht: Ihm werden schwere Vergehen vorgeworfen

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Thügida-Mitbegründer David Köckert muss sich ab heute vor dem Landgericht Gera verantworten. Foto: imago/pictureteam

Gera. 

Räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, unerlaubter Waffenbesitz, Beleidigung: Es ist eine lange Liste von Vorwürfen, denen sich David Köckert gegenüber sieht. Nun begann der Prozess gegen ihn.

Vor dem Landgericht Gera hat am Donnerstag ein Prozess gegen den Greizer Stadtrat David Köckert begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren NPD-Mitglied und Mitbegründer der Thügida-Bewegung vor, einen Angestellten seines Tätowierstudios erpresst, geschlagen und verletzt zu haben.

Wie Staatsanwalt Jens Wörmann in der Anklage ausführte, soll Köckert dabei von einem zweiten Mann unterstützt worden sein, der ebenfalls vor Gericht steht. Köckert habe das Mobiltelefon des Mitarbeiters in seinen Besitz bringen wollen, da er darauf Daten vermutete, die ihn belasten könnten. Nachdem er die Daten gelöscht habe, gab Köckert das Telefon zurück.

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„Thügida“-Mitbegründer in Gera vor Gericht

In einem weiteren Anklagepunkt wird Köckert Beleidigung von Polizisten vorgeworfen. Bei einer Demonstration in Köthen (Sachsen-Anhalt) habe er sie als «charakterlose Söldner» bezeichnet. Köckerts Anwalt kündigte für den nächsten Verhandlungstermin am 8. Mai eine Aussage seines Mandanten an.

Der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf verlas Angaben, die Köckert bei seiner Vernehmung vor dem Amtsgericht gemacht hatte. Dabei hatte er eingeräumt, dass es eine Auseinandersetzung mit seinem Angestellten gegeben habe. Zunächst habe er ihn nur angeschrien, später sei es dann zu einem Gerangel gekommen, in dessen Verlauf beide zu Boden gestürzt seien. Dabei habe er den Mann zwei Mal geschlagen.

Anders als von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, habe er dabei jedoch keinen Schlagring benutzt. Wörmann hatte dies in seiner Anklage formuliert und deshalb auch unerlaubten Waffenbesitz in die Anklageschrift mit aufgenommen. Bei einem späteren Haftprüfungstermin soll Köckert auch bestätigt haben, dass er die Daten auf dem Telefon seines Mitarbeiters gelöscht habe, indem er das Gerät auf die Werkseinstellungen zurückgesetzt habe.

Für das Verfahren gegen Köckert und seinem Mitangeklagten hat das Gericht zunächst vier weitere Verhandlungstermine angesetzt.(dpa)