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Bodo Ramelow und Björn Höcke verlieren Immunität – DAS wird ihnen vorgeworfen

Bodo Ramelow und Björn Höcke verlieren Immunität – DAS wird ihnen vorgeworfen

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Die AfD mit ihrem umstrittenen Vorsitzenden Björn Höcke (rechts) wird in Thüringen bereits vom Verfassungsschutz wegen gesichert extremistischer Bestrebungen beobachtet. (Archivbild) Foto: imago images/Jacob Schröter

Oft passiert es nicht, dass ein Ministerpräsident seine Abgeordneten-Immunität verliert. Bei Thüringens Regierungschef Bodo Ramelow ist es jetzt der Fall.

Aber auch sein politischer Widersacher von der AfD Björn Höcke verlor den Schutz gegen Ermittlungen.

Bodo Ramelow: Immunität futsch – Ermittlungen laufen

Gegen Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke) sowie AfD-Fraktionschef Björn Höcke können staatsanwaltschaftliche Ermittlungen beginnen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaften in Erfurt und Mühlhausen hob der Justizausschuss des Landtags in Erfurt am Freitag die Immunität der beiden Abgeordneten auf.

Die Entscheidung sei in beiden Fällen einstimmig gefallen, hieß es von Parlamentariern mehrerer Fraktionen. Der Ausschuss tagte hinter verschlossenen Türen. Bei Ramelow geht es um den Vorwurf der Beleidigung eines AfD-Abgeordneten, bei Höcke um den Vorwurf der Volksverhetzung und Verleumdung.

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Das ist Bodo Ramelow:

  • Bodo Ramelow wurde am 16. Februar 1956 in Osterholz-Scharmbek in Niedersachsen geboren
  • Als er acht war, starb sein Vater wegen einer Kriegsverletzung
  • Er ist zum dritten Mal verheiratet, seit 2006 mit Germana Alberti vom Hofe
  • Er hat zwei erwachsene Söhne aus erster Ehe
  • Er ist ein deutscher Politiker und gehört zu den Linken
  • Er ist seit dem 4. März 2020 der Ministerpräsident des Freistaates Thüringen
  • Bodo Ramelow war bereits von Dezember 2014 bis 5. Februar 2020 Ministerpräsident
  • Er ist der erste Ministerpräsident eines Bundeslandes, der den Linken angehört

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„Widerlicher Dreckssack“ – Dafür muss sich Ramelow verantworten

Ramelow hatte die Ausschussmitglieder gebeten, dem Antrag der Staatsanwaltschaft Erfurt stattzugeben, damit die Vorwürfe gegen ihn geprüft werden könnten. In einem Schreiben an den Landtag erklärte der Regierungschef, er möchte „nicht als außerhalb des Gesetzes stehend angesehen werden“. Zudem geht daraus hervor, dass er sich vom ehemaligen Bundestagsfraktionschef der Linken, Rechtsanwalt Gregor Gysi, juristisch vertreten lasse.

Grund für die Ermittlungen ist ein Vorfall im Landtag im Juli, als Ramelow dem AfD-Abgeordneten Stefan Möller von der Regierungsbank aus den Mittelfinger gezeigt hatte. Außerdem nannte er Möller in einer Debatte über den künftigen Umgang mit NSU-Akten einen „widerlichen Drecksack“. Möller erstattete daraufhin Anzeige gegen den Ministerpräsidenten. In seinem Schreiben an den Landtag nennt Ramelow den Vorfall inakzeptable und spricht von einer „nicht angemessenen Geste inklusive Zwischenruf“.

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Mehr zu Ramelow:

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AfD Höcke: Verdacht auf Volksverhetzung

Bei AfD-Rechtsaußen Höcke liegen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen zwei Anzeigen wegen des Verdachts der Volksverhetzung sowie wegen Verleumdung vor. Es soll laut Staatsanwaltschaft unter anderem um eine Äußerung von Höcke in den sozialen Medien gehen, der sich gegen die Seenotretterin Carola Rackete gerichtet haben soll.

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Höcke soll laut Staatsanwaltschaft ein Bild von Rackete gepostet haben mit der Zeile: „Ich habe Folter, sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Mord importiert“. Er könnte damit eine bestimmte Menschengruppe – Flüchtlinge – pauschal als Kriminelle stigmatisiert haben, so der Verdacht. Bei der zweiten Anzeige gehe es darum, dass der AfD-Politiker eine Frau in einem Facebook-Post als Ex-Terroristin bezeichnet haben soll, die Fremden dabei helfe, den Sozialstaat zu plündern.

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Der Bundesverfassungsschutz hatte Höcke im März als rechtsextremistische Führungspersönlichkeit eingestuft. (dpa)