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Corona-Notbremse in Thüringen: Das ändert sich an Schulen und Kitas

Corona-Notbremse in Thüringen: Das ändert sich an Schulen und Kitas

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Die meisten Kitas und Schulen müssen ab Montag in Thüringen wieder schließen. Foto: IMAGO / Fotostand

Schul– und Kita-Kinder in vielen Thüringer Kreisen müssen ab kommenden Montag zu Hause bleiben oder in die Notbetreuung gehen.

Nachdem das neue Infektionsgesetz des Bundes verkündet sei, liefen die darin vorgesehenen Fristen für Schul- und Kita-Schließungen in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 165, sagte ein Sprecher des Bildungsministerium am Donnerstag auf Anfrage.

„Das heißt, es gibt Schließungen ab Montag.“ Thüringen ist mit hohen Infektionszahlen das am stärksten von der Corona-Pandemie betroffene Bundesland.

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Viele Kitas und Schulen müssen schließen – Notbetreuung bleibt bestehen

Geschlossen werden müssten nach dem Gesetz die Schulen in den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz seit diesem Mittwoch über dem vorgegebenen Wert lag. Die Regelung im Gesetz besage konkret, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen Kindergärten und Schulen vom übernächsten Tag an schließen.

Bildungsminister Helmut Holter (Linke) hatte bereits eine Notbetreuung für Kinder bis zur Klassenstufe sechs angekündigt. Für die Notbetreuung sollen die Regeln beibehalten werden, die seit Januar gelten und einen relativ breiten Zugang ermöglichen.

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Wechselunterricht bei einer Inzidenz von 100 bis 165

Zudem sollen in der kommenden Woche ausreichend Schnelltests zur Verfügung stehen. „650 000 Test werden derzeit verteilt“, sagte der Ministeriumssprecher. Weitere drei Millionen Tests seien vom Land bestellt worden. Von Montag an gelte auch, dass Schulen einschließlich der berufsbildenden Schulen bei einer Inzidenz von 100 bis 165 Wechselunterricht organisieren müssen.

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Unterricht in Abschlussklassen soll weiterlaufen

Weiterhin Unterricht gibt es laut Ministerium in allen Abschlussklassen, zu denen auch die vierten Klassen gehörten, in denen sich ein möglicher Wechsel zum Gymnasium entscheide. Auch an Förderschulen gehe der Unterricht weiter. Zutritt zu den Schulen haben ab kommender Woche nur Schüler, Lehrer und Schulpersonal, wenn sie negativ auf das Coronavirus getestet sind.

Das Bildungsministerium will ab diesem Freitag auf seiner Internetseite ausweisen, welche Kreise von den Auswirkungen des Gesetzes betroffen sind. (dpa)