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Nordhausen: Mann verprügelt seine Freundin – dann kommt noch mehr ans Licht

Nordhausen: Mann verprügelt seine Freundin – dann kommt noch mehr ans Licht

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© imago stock&people gmbh

Anwältin: Johnny Depp "will sein Leben zurück"

In den USA geht der Verleumdungsprozess zwischen Johnny Depp und seiner Ex-Frau Amber Heard dem Ende entgegen. Depps Anwältin zufolge handelt es sich bei ihm um das Opfer häuslicher Gewalt - und nicht um den Täter.

Nordhausen. 

Dieser Beziehungsstreit in Nordhausen hatte böse Folgen – und zwar für alle Beteiligten.

Als die Polizei Nordhausen von einem Zeugen zu einem Streit zwischen Mann und Frau gerufen wurde, wussten die Beamten noch nicht, wen sie mit dem prügelnden Freund wirklich vor sich hatten.

Nordhausen: Mann verprügelt Freundin und tritt ihr gegen den Kopf

Die Beamten wurden am Samstag gegen 21.30 Uhr in die Töpferstraße in Nordhausen gerufen, weil ein Zeuge einen heftigen Streit zwischen einem 31-Jährigen und seiner Freundin beobachtet hatte.

Der Mann schlug die 27-Jährige so heftig, dass diese zu Boden ging. Dann trat er ihr der Frau gegen den Kopf und verletzte sie dabei leicht.

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Häusliche Gewalt – das solltest du tun:

  • bei akuter Bedrohung, wähle die 110!
  • zeige die Straftat bei der Polizei an
  • wenn du dich nicht traust, dich bei der Polizei zu melden. vertrau dich jemandem an
  • suche dir Hilfe bei einer Beratungs- oder Interventionsstelle (Hilfetelefon: 08000 116 016)
  • schreibe dir auf, was wann passiert ist
  • gehe zum Arzt, lasse dir mögliche Verletzungen attestieren
  • Frauenhäuser bieten dir ebenfalls Schutz

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Hinzugerufene Rettungskräfte versorgten die Frau, die nicht im Krankenhaus behandelt werden wollte.

Nordhausen: Haftbefehl gegen Tatverdächtigen

Die Polizisten überprüften derweil den mutmaßlich gewalttätigen Mann und fanden Überraschenden heraus: Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor.

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Die Polizei Nordhausen hat den 31-Jährigen vorläufig festgenommen. Er konnte die Wache allerdings kurz darauf wieder verlassen – seine Mutter zahlte den offenen Geldbetrag, der zu dem Haftbefehl geführt hatte.