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Corona in Thüringen: Paukenschlag! HIER bleibt die Maskenpflicht – mit wenigen Ausnahmen

Paukenschlag in Thüringen! In einem Bereich bleibt die Maskenpflicht bestehen – doch es gibt auch ein paar Ausnahmen. Hier erfährst du mehr.

Thüringen Maske
© IMAGO / Michael Gstettenbauer

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Der Winter naht – die Temperaturen fallen wieder nach einem kurzen Sommer-Comeback. Damit rückt auch die Frage nach Corona-Maßnahmen wieder in den Vordergrund. In Thüringen ist jetzt eine Entscheidung gefallen: Die Maskenpflicht bleibt in einem Bereich bestehen.

Ein paar Ausnahmen soll es aber trotzdem geben. Wo in Thüringen die Maske weiterhin bleibt, liest du hier.

Corona in Thüringen: HIER bleibt die Maske

Thüringen hält an der Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen fest. Sie müssten von den Bewohnern jedoch nur dort getragen werden, wo mit einer Vielzahl von Kontakten mit externen Besuchern zu rechnen sei, teilte das Thüringer Gesundheitsministerium in Erfurt auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit. Ein kompletter Verzicht auf die Maskenpflicht in Pflegeheimen wie etwa in Hessen oder Baden-Württemberg sei derzeit nicht vorgesehen.

Demzufolge bestehe beispielsweise keine Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske für Menschen, die in den Einrichtungen oder Unternehmen behandelt, untergebracht oder gepflegt werden. Ebenso könne auf die Maske in Räumlichkeiten mit Gemeinschaftsnutzungscharakter wie Speisesälen oder Behandlungszimmern verzichtet werden. Voraussetzung hierfür sei, dass in diesen Bereichen nur wenige Kontakte mit auswärtigen Besuchern zu erwarten sind. Grundsätzlich müsse bei Kontakten von Heimbewohnern untereinander keine Maske getragen werden.

Personal in Thüringen muss weiter Maske tragen

Weiterhin zum Tragen einer Maske verpflichtet sei dagegen das Personal in den Einrichtungen. Allerdings werde derzeit die seit dem 1. Oktober geltende Thüringer Landesverordnung auch in diesem Punkt überarbeitet, hieß es.


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Analog zu den Regelungen in medizinischen Einrichtungen sei in Thüringen auch das Tragen von Masken in Behinderteneinrichtungen geregelt worden. Dies bedeute beispielsweise, dass Menschen mit Behinderungen etwa an ihren Arbeitsplätzen in Einrichtungen auf den Mundschutz verzichtet können. (dpa/jko)