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Thüringen: Nach eskalierender Silvester- Nacht – droht nun ein Böller-Verbot im Freistaat?

In Thüringen hat es zum Teil schwere Böller-Unfälle und Angriffe auf Einsatzkräfte in der Silvester-Nacht gegeben. Hat das nun ein Nachspiel?

© IMAGO / Rene Traut

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Die Silvester-Nacht ist in Thüringen völlig aus dem Ruder gelaufen. Viele Menschen haben sich zum Teil schwer bei Böller-Unfällen verletzt.

Doch nicht nur das beunruhigt die Regierung: Es hat auch etliche Angriffe auf Einsatzkräfte gegeben. Der Innenminister spricht von „der Spitze des Eisbergs“ und will Konsequenzen ziehen. Bedeutet das nun, dass Privat-Feuerwerke in Thüringen verboten werden?

Thüringen: Silvester bald ohne Privat-Feuerwerk?

Nach zwei Corona geprägten Jahreswechseln ist die Silvester-Nacht in Thüringen eskaliert: Es hat Angriffe auf Einsatzkräfte und schwere Böller-Unfällen gegeben (hier liest du mehr!). Deswegen wird auch im Freistaat über ein Verbot von Privat-Feuerwerk diskutiert. Innenminister Georg Maier zeigte sich am Montag (2. Januar) skeptisch. „Ich glaube, das würde übers Ziel hinausschießen“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. „Ein flächendeckendes Böllerverbot würde ja nicht beseitigen, was seit einiger Zeit Thema ist – nämlich Angriffe auf Rettungskräfte.“ Dies sei das eigentliche Problem und Silvester sei da „nur die Spitze des Eisbergs“ gewesen.

Auch der Thüringer Feuerwehrverband sieht ein generelles Böllerverbot für Privatleute kritisch. Die meisten Menschen gingen verantwortungsvoll mit Pyrotechnik um, erklärte Verbandschef Karsten Utterodt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) plädiert hingegen dafür. „Wenn ein solches Verbot dazu beiträgt, Angriffe auf Einsatzkräfte zu verhindern, sollte man das tun“, sagte die GdP-Landesvorsitzende Mandy Koch am Montag. Besser sei es, Silvesterfeuerwerk zentral durch professionelle Veranstalter zu organisieren.

Thüringen: Verbands-Chef fordert „harte Urteile“

Etwa in Berlin war es Silvester zu teils heftigen Angriffen auf Einsatzkräfte gekommen. Maier verurteilte dies. Hier gelte es, die bestehenden Gesetze anzuwenden und Gewalttäter hart zu bestrafen, sagte er. Dies forderte auch der Feuerwehrverband. „Der Staat muss dafür Sorge tragen, dass Feuerwehren, aber auch Rettungsdienste und Polizei als Vertreter des Staates geschützt werden und dass harte Urteile gefällt werden, wenn unsere Leute gefährdet bzw. angepöbelt oder fast überfahren werden“, erklärte Utterodt. In auffälligen Bereichen sei auch der Einsatz von Dashcams – an der Frontscheibe von Autos befestigte Kameras – zu überlegen.


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Maier befürwortet einen konsequenteren Einsatz punktueller Böllerverbote an Orten, an denen Silvester viele Menschen zusammenkommen. Dies betreffe vor allem größere Städte, sagte der Minister. Durch örtlich begrenzte Verbote könne die Sicherheit für die dort zusammenkommenden Menschen wie auch für Einsatzkräfte verbessert werden. Kommunen könnten Schutzzonen für besonders gefährdete Bereiche festlegen, betonte auch Utterodt.

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Auch in mehreren Thüringer Städten galten zum Jahreswechsel bereits solche begrenzten Verbote – in der Regel aus Denkmalschutz- und Brandschutzgründen. Das betrifft etwa die historischen Altstädte von Weimar und Bad Langensalza oder Denkmäler wie die Heidecksburg in Rudolstadt. Landesweit darf in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen nicht geböllert werden. Dieses Abbrennverbot müsse aber auch kontrolliert werden, sagte die Polizeigewerkschafterin Koch. „Entweder von den Ordnungsämtern oder von der Polizei.“

Der Feuerwehrverband plädiert zudem für strengere Strafen beim Besitz und Einsatz von illegal erworbener Pyrotechnik. In Thüringen wurden Silvester zwei Menschen bei Böller-Unfällen schwer verletzt. Ein 21-Jähriger verlor eine Hand, als eine illegale Kugelbombe beim Entzünden explodierte. Ein 42-Jähriger wurde beim Hantieren mit aus dem Internet bestellten Böllern so schwer verletzt, dass ihm beide Unterarme amputiert wurden mussten. Zu Angriffen auf Polizisten oder Feuerwehrleute mit Silvesterböllern kam es in Thüringen zum Jahreswechsel Maier und dem Feuerwehrverband zufolge nicht. (dpa/ red.)