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Thüringen: Kreativ und nicht verboten – so legt ein Autofahrer tagelang einen Blitzer lahm

Mit einer kreativen Aktion hat ein Autofahrer einen Blitzer in einer Stadt in Thüringen lahmgelegt. Aber, ist so etwas nicht verboten?

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© IMAGO / Maximilian Koch

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall richtig?

Im Jahr 2022 sind in Deutschland mehr als 360.000 Personen durch Verkehrsunfälle zu Schaden gekommen. Wir zeigen, wie du dich verhalten solltest, wenn du Zeuge eines Unfalls wirst.

Frechheit siegt manchmal – oder eben nicht. Mit einer kreativen Aktion hat ein Autofahrer einen Blitzer in einer Thüringer Stadt tagelang lahmgelegt.

Die Frage bleibt: Ist das überhaupt erlaubt? Und wenn nein: Welche Strafe kommt auf den Autofahrer in Thüringen zu?

Thüringen: Blitzer lahmgelegt

Für viele Autofahrer sind sie nervig, für Kommunen und Städte sind sie aber eine wichtige Einnahmequelle und schieben an gefährlichen Stellen Rasern den Riegel vor. Trotzdem sorgen die Radarfallen bei etlichen Verkehrsteilnehmern für Frust. Einen hat das in Mühlhausen jetzt zu einer drastischen Aktion bewogen.

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Ein Panzerblitzer am Stadtwald hat ihn offenbar so sehr genervt, dass er ihn kurzerhand mit seinem Smart zugeparkt hatte. Darüber berichtete die „Thüringer Allgemeine“ am Donnerstag (19. Oktober). Dass das mit voller Absicht geschehen ist, lässt sich leicht erahnen. Immerhin gab es auf dem Schotterfeld vor und hinter dem Blitzer noch jede Menge Park-Gelegenheiten. Der Smart-Fahrer oder die Smart-Fahrerin stellte sich trotzdem direkt dem Blitzer vor die Linse – und kostete der Stadt wohl etliche Bußgeld-Einnahmen.

Thüringen: Ist die Aktion verboten?

Verboten ist das übrigens nicht. Ein entsprechendes Verfahren ging vor ein paar Jahren sogar bis vor den Bundesgerichtshof. Ergebnis: Das Verdecken eines Blitzers durch Zuparken ist erlaubt. Wer ihn dagegen mit Farbe besprüht oder auf andere Art und Weise manipuliert, macht sich strafbar.


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Der Panzer-Blitzer geht in Mühlhausen seit drei Jahren auf Raserjagd. Was die Stadt mit ihren Blitzern jedes Jahr einnimmt, kannst du im Detail bei der „Thüringer Allgemeinen“ nachlesen (hier geht’s weiter).