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Thüringen: Nach Fund von Kinderleiche – Mama und Stiefpapa landen vor Gericht

Ein schrecklicher Fund in Thüringen hatte vor rund einem Jahr Schlagzeilen gemacht. Jetzt ist in dem Fall des toten Kleinkinds Anklage erhoben worden.

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Rund ein Jahr nach dem Fund einer Kinderleiche kommt wieder Bewegung in den Fall. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen die Mutter und ihren Lebensgefährten.

Thüringen: Todesursache unklar

Viele Thüringer haben den traurigen Fall aus Bad Blankenburg sicher nicht vergessen. Nach mehreren Tagen Suche war im vergangenen Januar ein totes zwei- oder dreijähriges Mädchen gefunden worden, in einer als heruntergekommen beschriebenen Gartenanlage am Ortsrand (wir berichteten). Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft ermittelten seitdem auf Hochtouren.

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Wie kam die Kleine ums Leben? Selbst die Obduktion brachte die Ermittler nicht weiter (wir berichteten). Laut Staatsanwaltschaft Gera hatte die Leiche zu lange in der Gartenanlage gelegen.

Aber: Sowohl die Mutter des Mädchens als auch ihr Lebensgefährte kassierten damals einen Haftbefehl – der Vorwurf: Mord durch Unterlassen. Die Mutter des Kindes wurde unter Auflagen inzwischen aus der Untersuchungshaft entlassen. Zum Todeszeitpunkt des Kindes war sie vermutlich noch heranwachsend. Der Lebensgefährte sitzt aktuell wegen anderer Vergehen in Strafhaft.

Thüringen: Anklage erhoben

Mittlerweile ist der schreckliche Fund in Bad Blankenburg (Thüringen) ungefähr ein Jahr her. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Gera Anklage gegen die Mutter des Mädchens und ihren Lebensgefährten. Der mittlerweile 22-Jährigen unterstellen die Ankläger zusätzlich die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Unterlassen und Betrug durch Unterlassen.


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Da sie zum Tatzeitpunkt als ‚heranwachsend‘ eingestuft worden war, wird ihr Verfahren vor der Jugendkammer des Landesgerichts Gera verhandelt. Die Anklage gegen den 28-jährigen Stief-Papa lautet Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord durch Unterlassen. Wann genau die Verhandlungen vor Gericht losgehen, ist noch nicht bekannt.