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Thüringen: Passantin beobachtet herzlose Aktion – „Brauchen Zeit, um Vertrauen aufzubauen“

In Thüringen sind einmal mehr zwei Katzen ausgesetzt worden. Sie teilen sich ihr Schicksal mit Hunderten anderen… Wer kann Hinweise geben?

Wilma und Fred wurden in Thüringen einfach ausgesetzt.
Wilma und Fred wurden in Thüringen einfach ausgesetzt. Foto: Tierheim Mühlhausen

Ein weiteres tierisches Schicksal erschüttert Thüringen!

Und wieder mal trifft es zwei Katzen. Die Kleinen wurden in Thüringen offenbar einfach ausgesetzt. Eine Frau will die herzlose Szene beobachtet haben.

Thüringerin schaut genau hin

Dass die beiden kleinen Katzen noch leben, haben sie sowohl der aufmerksamen Passantin als auch den Tierrettern aus Mühlhausen zu verdanken. Vom dortigen Tierheim heißt es bei Facebook, habe die Zeugin am 21. Februar in der Thomas-Müntzer-Straße zufällig gesehen, wie jemand die beiden Miezen aus einem Auto stellte – und dann ohne sie weiterfuhr.

Thüringen: Wer kann Hinweise geben?

Die Passantin schaltete die Tierrettung ein, deren Mitarbeiter die etwa sieben Monate alten Kätzchen dann ins Tierheim brachten. Bei ihnen handelt es sich um einen schwarz-weißen Kater, der sehr verschnupft war, und eine black-smoke-farbene Katze. Das Tierheim-Team taufte das Duo auf Fred und Wilma.

Offenbar sind die Katzen beide an Menschen gewöhnt und genießen jetzt die Streichel-Einheiten im Tierheim. „Sie brauchen aber etwas Zeit, um Vertrauen aufzubauen“ – gerade Wilma sei zu Beginn etwas skeptisch. „Das kann man ihr nach dem Erlebten auch kaum verdenken“, schreibt das Tierheim.


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Gleichzeitig geben die Tierfreunde noch ein paar Infos raus: Fred und Wilma wurden demnach in einer Transportbox ausgesetzt. Sogar Streu, ein Katzenklo sowie Futter-Zubehör stellte der Besitzer „freundlicherweise“ daneben. Klar sei aber auch: Das Aussetzen eines Tieres ist schlichtweg gesetzlich verboten.

„Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.“

§ 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz

Daher hoffen die Thüringer Tierschützer jetzt auch nach Hinweisen, um eine Spur zum bisherigen Halter der Katzen zu finden: „Wer kennt die beiden Jungkatzen? Wer weiß, wo sie nun fehlen oder erkennt das Zubehör wieder?“ Leider konnte sich die Zeugin am 21. Februar weder die Automarke noch das Kennzeichen merken. Das Tierheim Mühlhausen nimmt Hinweise via Facebook oder E-Mail entgegen.