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Thüringen: Nach tödlichem Bob-Unfall! Emotionen kochen hoch – „Haben das Leben meines Papas auf dem Gewissen“

Nach dem tödlichen Bob-Unglück in Oberhof (Thüringen) neigt sich der Prozess gegen die Betreuerin des Eiskanals langsam dem Ende zu.

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© IMAGO / Dirk Sattler / picture alliance/dpa/News5 | Steffen Ittig / Thüringen24 Redaktion

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Was sich im Februar 2023 in Oberhof abgespielt hat, schockierte Thüringen bis ins Mark. Auf der Bob-Bahn hatte es einen tödlichen Unfall gegeben (wir berichteten). Ein Viererbob ist in einen Doppel-Schlauchring gerast. Dabei wurde eine 41-jährige Frau schwer verletzt, ein 45-jähriger Mann erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Die Thüringer Behörden ermittelten lange und umfassend. Nach acht Monaten erhob die Staatsanwaltschaft Meiningen beim Amtsgericht Suhl schließlich Anklage gegen die ehrenamtliche Betreuerin des Ice Tubes (hier mehr dazu). Ihr wird fahrlässige Tötung in Verbindung mit fahrlässiger Körperverletzung vorgeworfen. Denn sie soll den Ring in den Eiskanal geschoben haben, obwohl die Ampel noch rot war. Der Prozess läuft noch. Und die Emotionen kochen über.

Thüringen: Staatsanwaltschaft spricht Schluss-Plädoyers

Der Prozess gegen die 47-jährige Betreuerin des Ice-Tubes in Oberhof nähert sich dem Ende zu. Nach mehreren Verhandlungsterminen hielt Staatsanwalt Jochen Grundler am Dienstag (14. Mai) sein Schluss-Plädoyer. Der Thüringer Beamte sprach von einem Augenblickversagen. Von einem Fehler, mit dem nicht nur die Angeklagte ein Leben lang zu kämpfen haben wird, sondern vor allem auch die Angehörigen der Opfer.

Die Angeklagte sei zwar davon ausgegangen, sie habe den Reifen bei grüner Ampel in die Eisbahn geschoben. „Faktisch haben sie aber nicht hingeschaut“, so Grundler. Dem stimmte Richterin Alexandra Grimm vom Amtsgericht Suhl zu und erklärte die Angeklagte wegen fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung für schuldig.

In diesem Zuge hat sie der Betreuerin des Ice-Tubes eine Verwarnung unter Vorbehalt ausgesprochen. Das heißt, dass die Angeklagte, sollte sie sich in der Bewährungszeit nicht gesetzeskonform verhalten, eine Geldstrafe von 150 Euro Tagessätzen zu 40 Euro zahlen muss. Damit folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Nebenklage, die die Familie der Opfer vertrat, hatte für die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten.

„Keine strafrechtliche Pflichtverletzung anderer Personen“

Doch war die Betreuerin des Ice-Tubes die einzige Person, die an diesem Abend versagt hat? Auch das haben die Thüringer Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei akribisch untersucht. Und sind dabei zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen: „Wir haben keine kausale strafrechtliche Pflichtverletzung anderer Personen gefunden“, teilte Staatsanwalt Grundler dem Gericht mit. An diesem Abend sei in Oberhausen vieles chaotisch abgelaufen. Doch man habe nicht feststellen können, dass auch andere ihre Pflichten vernachlässigt hätten.


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Dass diese Verhandlung an den Angehörigen der Opfer nicht spurlos vorbeigeht, dürfte niemanden überraschen. Denn der Verlust eines geliebten Menschen wiegt schwer, egal, wie lange es her ist. Die Nebenklage hat im Prozess vor allem eines kritisiert: das Fehlen eines Sicherheitskonzepts. Ihrer Meinung nach hätten noch andere Verantwortliche auf der Anklagebank sitzen sollen. Dem stimmte auch die Verteidigung der angeklagten Ice-Tube Betreuerin zu. Sie sind der Meinung, dass die Betreiber der Bahn sich ihrer Verantwortung nicht stellen würden und kein Interesse daran zeigen würden, diesen schrecklichen Unfall aufarbeiten zu wollen.

Der wohl emotionalste Teil des Prozesses: Die Tochter des Getöteten, die sich direkt an die Ice-Tube Betreuerin wendet. Ihre Worte sind eindeutig: „Sie haben das Leben meines Papas auf dem Gewissen.“ (lh mit dpa)