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Bodo Ramelow mit skurrilem Vorschlag für Ostdeutsche! „Dieser Schritt fehlt bis heute“

In einem Interview hat Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) einen skurrilen Vorschlag geäußert, der Ostdeutschen helfen soll.

Bodo Ramelow
© IMAGO/Political-Moments

Thüringen: Fünf kuriose Fakten über den Freistaat

Der Freistaat Thüringen hat Einiges zu bieten. Hier kommen fünf kuriose Fakten, die du vielleicht noch nicht wusstest.

In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hat Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) einen skurrilen Vorschlag abgegeben.

Dabei will Bodo Ramelow mit dem Vorhaben Ostdeutschen die „emotionale Fremdheit“ gegenüber einer bestimmten Sache nehmen. Ob der Vorschlag wirklich helfen kann?

Bodo Ramelow: Verfassung statt Grundgesetz?

Konkret schlägt Ramelow dabei vor, das Grundgesetz mittels Volksabstimmung in eine deutsche Verfassung zu verwandeln. Damit könnten Ostdeutsche die „emotionale Fremdheit“ mit dem vor 75 Jahren in Westdeutschland erarbeiteten Grundgesetz überwinden, sagte Ramelow der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, die am Dienstag (21. Mai) erschienen ist.

Nach Einschätzung Ramelows ist Deutschland als Nation reif dafür, als Staat mit einer Verfassung leben zu wollen und nicht mit einem Grundgesetz, hinter dem stehe, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sei. „Wenn wir das beschließen, dann könnten wir mit Stolz auf die 75 Jahre schauen, aber würden auch die 34 Jahre Transformation und deutsche Einheit in den Blick nehmen“, sagte der Linken-Politiker.

Volksabstimmung „fehlt bis heute“

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes seien visionär gewesen. „Sie haben gewollt, dass das Grundgesetz nach der Einheit mit einer solchen Volksabstimmung endet“, sagte Ramelow mit Verweis auf den entsprechenden Grundgesetzartikel 146.


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Der schnelle Beitritt der ostdeutschen Länder nach Artikel 23 im Jahr 1990 war nach Einschätzung des thüringischen Regierungschefs richtig. „Damals habe ich das anders gesehen, aber mittlerweile bin ich überzeugt, dass es diesen Handlungszwang gab“, räumte er ein. Aber die Frage nach einer Verfassung nach Artikel 146 sei trotzdem offen. „Das ist der zweite Schritt. Und dieser Schritt fehlt bis heute“, sagte Ramelow. (jko mit dpa)