Der Hauptfriedhof von Eisenach in Thüringen liegt still in der Dämmerung. Zwischen den alten Baumreihen rauscht der Wind, die historischen Grabmale werfen lange Schatten, und die Alleen wirken fast wie erstarrt.
Hier, wo man denkt, dass nur Erinnerung und Andacht ihren Platz haben, schlummern Geschichten, die nicht jeder Besucher kennt.
Thüringen: Zwischen Ruhe und Ärger
Es ist ein Ort voller Gegensätze: Tagsüber gepflegte Blumen, liebevoll gesteckte Kränze, frische Bodendecker – nachts jedoch Spuren von Ärger und Respektlosigkeit. Manche Anwohner und Friedhofs-Mitarbeiter wissen längst, dass nicht jeder, der das Friedhofs-Gelände betritt, ehrliche Absichten hat. Und was nach außen wie ein unscheinbares Detail wirkt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ernstes Problem.
+++Thüringer Ikone sagt Ade! Plötzliches Aus nimmt alle mit+++
Fast täglich erreichen die Verwaltung Meldungen, dass Grab-Beigaben, Schnittblumen oder sogar ganze Bepflanzungen verschwinden. Zuletzt traf es die zarten Kriechspindel-Pflanzen an den Urnen-Gemeinschaftsgrabstätten. Was hier passiert, ist kein Kavaliersdelikt, schreibt die Stadt Eisenach am Freitag (2. Mai): Grab-Diebstahl fällt unter Grab-Schändung und Störung der Totenruhe – eine strafbare Handlung, die bei der Polizei angezeigt werden kann.
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Doch der Schaden ist nicht nur rechtlich relevant. Angehörige, die ihre Gräber liebevoll gestalten, stehen fassungslos vor den Lücken, und die Friedhofs-Gärtner sehen ihre mühevolle Arbeit zunichte gemacht. Zudem treiben die regelmäßigen Diebstähle die Kosten in die Höhe, weil immer wieder neu gepflanzt und ersetzt werden muss. Auch Gießkannen würden immer wieder geklaut, hieß es. Bereits jetzt warnen Aushänge auf dem Gelände, dass solche Taten letztlich zu Gebühren-Erhöhungen führen können.

Es sind aber nicht nur Taten wie diese. Auch das Verhalten mancher Besucher macht wütend: So wurde vor einiger Zeit Hundekot auf einem Grab entdeckt worden. Auch deswegen kontrolliert die Stadt den Friedhof jetzt regelmäßig. Hunde dürfen nämlich laut Friedhofs-Satzung nur zum Friedhof mitgebracht werden, wenn es sich um Assistenz-Tiere oder therapeutische Begleiter für Menschen handelt.