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Mordverdacht in Thüringen! Bei zwei Teenagern klicken die Handschellen

Nach dem schrecklichen Fund einer Leiche in Süd-Thüringen klicken bei zwei Teenagern die Handschellen. Gegen sie besteht Mordverdacht.

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© IMAGO / Fotostand

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

 Im Juni wird ein 23-jähriger Mann tot in einem Bachlauf in Süd-Thüringen gefunden. Der schreckliche Verdacht: Er könnte ermordet worden sein. Wenig später sitzen zwei 19-Jährige in Untersuchungshaft (Thüringen24 berichtete. HIER mehr dazu). Am Dienstag (15. Juli) klicken bei zwei weiteren Tatverdächtigen die Handschellen.

Es handelt sich um zwei gerade einmal 15 und 16 Jahre alte Mädchen. Sie sind drei Wochen nach dem schrecklichen Fund in Zella-Mehlis wegen Mordverdachts festgenommen worden. Noch am besagten Dienstag sollten sie einem Haftrichter vorgeführt werden.

Thüringen: Wurde der 23-Jährige ermordet?

Das teilte die Staatsanwaltschaft Meiningen mit. Weitere Details gab es zunächst keine. Das ist in einem solchen Fall, in dem die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, nicht unüblich. Die Beamten lassen sich nicht in die Karten schauen – aus taktischen Gründen.

+++ Thüringerin liegt hilflos am Boden – unfassbar, wie ihre Katze dann reagiert +++

Laut Polizeiangaben handelt es sich bei dem mutmaßlich getöteten 23-Jährigen um einen jungen Mann aus Zella-Mehlis. Er wurde am Montag (23. Juni) tot in einem Bachlauf in der Stadt gefunden. Einen Tag später fand dann die rechtsmedizinische Untersuchung statt.


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Einem Bericht der „Bild“ zufolge soll der junge Mann in den Tod gejagt worden sein. Der entsprechende Bericht blieb von den Ermittlern aber zunächst unkommentiert. In jedem Fall wirft das Geschehen weiterhin große Fragen auf. Die Ermittlungen laufen.

Ab 14 Jahren strafmündig

Grundsätzlich gelten Kinder in Deutschland bis zum 14. Geburtstag als nicht schuldfähig. Das heißt aber nicht, dass Jugendliche danach die volle härte des Gesetzes treffen muss. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt eine sogenannte Verantwortungsreife, um Jugendliche zu verurteilen. Eine solche muss bei Teenager erst einmal festgestellt werden. Per Definition liegt sie vor, wenn ein Jugendlicher zum Tatzeitpunkt in seiner „sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“. Ab dem 18. Geburtstag gilt man in Deutschland als voll strafmündig. Je nach Fall kann aber bis zum 21. Lebensjahr das Jugendstrafrecht angewandt werden.

Der 23-Jährige wurde am Samstag (12. Juli) in Zella-Mehlis beerdigt. Bei der Trauerfeier im Waldfriedhof waren etliche Menschen anwesend. Die Familie hatte zuvor eine Traueranzeige mit dem Datum der Beisetzung veröffentlicht. Die Worte darauf brechen einem Fast das Herz:

„Warum… wurdest du so ungerecht und schmerzhaft aus deinem Leben gerissen. Nun bleiben deine Träume unerfüllt“

Am Freitag, nach der Festnahme der beiden 19-Jährigen, hatte sich auch der Bürgermeister von Zella-Mehlis zu Wort gemeldet. „Es ist schlimm, dass so ein abscheuliches Verbrechen in unserer Stadt passiert ist“, sagte Torsten Widder (parteilos). Er sprach den Hinterbliebenen und der Familie im Namen der Stadt und des Stadtrates Beileid aus. (mit dpa)