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Weimar: Hund bei Hitze im Auto eingeschlossen – unmöglich, wie der Halter reagiert

Ein Halter hat bei 30 Grad im Schatten seinen Vierbeiner im Auto eingeschlossen. Als die Polizei ihn zur Rede stellt, reagiert er unfassbar.

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© IMAGO/ Gottfried Czepluch

So schützt du deinen Hund vor der Sommerhitze

Heiße Sommer-Temperaturen sind für deinen Hund gefährlich. Deshalb solltest du diese Regeln beachten.

Bei den Szenen, die sich in Weimar ereignet haben, kann man eigentlich nur fassungslos mit dem Kopf schütteln.

Ein Halter hat seinen Hund bei der Hitze im Auto eingeschlossen – und wie der Besitzer anschließend auf etwaige Vorwürfe reagierte, ist kaum zu glauben. Das ist in Weimar passiert:

Weimar: Hund bei 30 Grad im Auto gelassen

Die Innentemperatur in Autos steigt bei hohen Temperaturen schnell an. Bei einer Außentemperatur von 30 Grad braucht es beispielsweise nur zehn Minuten bis im Inneren des Wagens 46 Grad sind. Eigentlich nichts Neues. Man könnte meinen, nachdem das Thema seit Jahren in den Nachrichten, auf Social Media und im Fernsehen rauf und runter gepredigt wird, habe es auch der Letzte verstanden. Doch dem ist offensichtlich nicht so. In Weimar hat ein Hundehalter seinen Vierbeiner bei brütender Hitze im Auto eingeschlossen.

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Deshalb ging dann auch am Montagnachmittag (11. September) bei der Rettungsleitstelle in Weimar die Info ein, dass am Graben ein Wagen parkt, in dem ein Hund eingeschlossen ist. Als die Polizei das Fahrzeug erreichte, war auch der Hundehalter wieder vor Ort. Der arme Vierbeiner musste rund eine Stunde in dem Kofferraum des Wagens ausharren – das Fahrzeug war zwar im Schatten abgestellt, trotzdem zeigte das Thermometer an diesem Tag stolze 30 Grad an…


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Wie die Weimarer Polizei informiert, sei das Dachfenster angekippt und die Fenster einen Spalt breit heruntergelassen gewesen, doch Wasser hatte der Vierbeiner nicht. Den Ernst der Lage schien der Halter offensichtlich nicht verstanden zu haben, denn er reagierte auf die Beamten extrem uneinsichtig. Jetzt muss er sich wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetzt verantworten.