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Erfurt: Verwirrung um Alkoholverbot am Anger! „Wie kommt man auf solche Zeiten?“

Große Verwirrung um das neue Alkoholverbot am Anger in Erfurt. Diese Sache wollen einige Menschen aus der Stadt nicht verstehen.

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© Stadtverwaltung Erfurt/Anja Schultz

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Es kam ein wenig so, wie es vielleicht kommen musste. Nachdem die Stadt Erfurt Anfang der Woche still und heimlich mehrere neue Schilder aufgehängt hatte, die auf ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum hinweisen, machte sich bei vielen Anwohnern Verwirrung breit. Eine offizielle Mitteilung auf den sozialen Kanälen der Stadt erwies sich dabei als etwas zu kleines Pflaster.

Auch wenn viele Erfurter das Verbot grundsätzlich gut finden, werfen die neuen Schilder ganz offensichtlich einige Fragen auf. Unter anderem wollen viele die scheinbar willkürlichen Zeiträume des Verbots nicht verstehen. Hier erfährst du mehr zu den Hintergründen des Alkoholverbots auf dem Anger.

Verwirrung um Alkoholverbot am Anger in Erfurt

„Warum nicht 24/7 und der komplette Anger?“, fragt sich ein Thüringen24-Leser unter unserem Facebook-Beitrag. „Wie kommt man auf solche Zeiten?“, ist in einer Erfurter Facebook-Gruppe zu lesen. Auf dem Facebook-Kanal der Stadt wundern sich andere, warum sich das Verbot nicht auf den kompletten Anger bezieht, sondern nur auf ein 100 Meter Umfeld im nördlichen Teil.

Die Verwirrung mag auch darin begründet sein, dass die Stadt im Vorfeld die Maßnahme überhaupt nicht kommuniziert hatte. Das hatte am Dienstag auch die Grünen-Fraktion im Erfurter Stadtrat kritisiert (wir berichteten). Erst am Dienstag, also einen Tag nachdem die Schilder aufgestellt wurden, gab es zu dem Verbot eine offizielle Stellungnahme der Stadt.

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Die neuen Schilder am Anger in Erfurt sorgen in der Stadt für Verwirrung. Foto: Stadtverwaltung Erfurt/Anja Schultz

Gründe für die Entscheidung in Erfurt

„Die Zahl der Menschen, die im Umfeld des Familienzentrums verweilen und dabei Alkohol trinken, hat im Laufe des Sommers deutlich zugenommen“, erklärt dort der zuständige städtische Abgeordnete, Andreas Horn, die Maßnahme. Das sei nicht nur subjektiv spürbar – auch die Beschwerden würden im Bürgeramt deutlich zunehmen, heißt es weiter. Auch Kinder- und Jugendschutz wird als Beweggrund für die Schilder angeführt.


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Das erklärt aber nicht, warum das Verbot nur stundenweise gilt und darüber hinaus räumlich stark eingegrenzt ist. Das lässt sich aber relativ einfach erklären: Das Verbot fußt nämlich auf einen speziellen Paragrafen der Erfurter Stadtordnung (§8a). Dieser Hinweis ist auch in Klammern auf den Schildern selbst zu finden.

Der Konsum von Alkohol in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Verkehrsflächen, die sich in räumlicher Nähe von Einrichtungen, die ihrer Art nach oder tatsächlich vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesucht/benutzt werden oder sich in der Nähe von Suchtberatungsstellen oder vergleichbaren sozialen Einrichtungen befinden, ist untersagt. Das Verbot gilt in der Regel für ein Umfeld von 100 Metern ab der äußeren Begrenzung der genannten Anlagen/Flächen/Einrichtungen.

§8a der Stadtordnung Erfurt

Dieser Paragraf ist übrigens nicht neu, sondern steht so schon seit Jahren in der Stadtordnung. Das Verbot gilt also zum Beispiel auch für Spielplätze, Jugendzentren und ähnlichen Räumen in der Stadt. Auf dieser Grundlage kann das es entsprechend nur zu den Öffnungszeiten des Familienzentrums gegenüber der Hauptpost gelten. Und eben auch nur im Umkreis von 100 Metern darum herum.