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Rente: Neues Gesetz! So können Frührentner tausende Euro extra kassieren

Wer als Frührentner dazuverdient hat, musste bei der Rente ordentlich einbüßen. Doch das ändert sich jetzt durch ein neues Gesetz.

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Die fünf wichtigsten Versicherungen im Alter

Mit dem Start in den Ruhestand ist es sinnvoll, bestimmte Versicherungen abzuschließen. Diese fünf Versicherungen sollte man im Alter haben oder bereits früh abschließen.

Die Corona-Krise machte zwar vielen zu schaffen, doch einen Vorteil brachte die Pandemie für die Rente. Frührentner dürfen bestimmte Beträge hinzuverdienen. Das soll bei Einbüßen entgegenwirken.

Nun brachte das Jahr 2023 dafür bereits eine weitere große Änderung. Denn diese Verdienstgrenze ist nun gänzlich gestrichen! Somit können Frührentner mehr verdienen.

Rente: So können Frührentner mehr verdienen

Um Einbußen entgegenzuwirken, dürfen Bürger in Frührente bestimmte Beträge hinzuverdienen. Bis zum Jahr 2020 lag der Betrag bei 6.300 Euro jährlich. Verdienten Frührentner mehr, mussten sie vorher von dem höheren Betrag 40 Prozent mit der Rente verrechnen lassen. Durch die Corona-Krise erhöhte die Ampel den maximalen Hinzuverdienst auf 44.590 Euro. In den Jahren darauf stieg die Höchstgrenze auf 46.060 Euro.

Seit dem 1. Januar 2023 ist nun die Beschränkung beim Hinzuverdienst von Frührentnern komplett gestrichen. So können Frührentner unbeschränkt hinzuverdienen, ohne bei der Rente einzubüßen. Laut Deutscher Rentenversicherung hat die Regelung den Vorteil, „dass das Ende der Erwerbsphase und der Rentenbeginn stärker voneinander entkoppelt werden“.

Rente: Wann kann man Frührente beantragen?

Für die Frührente muss man zu einer der zwei Gruppen von Arbeitnehmern gehören. Wer 63 Jahre alt ist und 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Dafür muss man bei der Frührente aber mit Abschlägen rechnen. Diese Abschläge liegen pro Monat bei 0,3 Prozent.


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Zu der zweiten Kategorie gehören Angestellte, die 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese haben keine Rentenabschläge zu befürchten. Doch Vorsicht: Für besonders langjährig Versicherte ab dem Geburtsjahr 1953 steigt die Altersgrenze an. Personen mit aktuell 45 Beitragsjahren können die abschlagsfreie Altersrente frühestens mit 65 Jahren nutzen.