Veröffentlicht inThüringen

NPD in Thüringen: OB bekommt Rüffel – doch sie weigert sich stur

NPD in Thüringen: OB bekommt Rüffel – doch sie weigert sich stur

Katja Wolf (Die Linke), Oberbürgermeisterin von Eisenach. 
Katja Wolf (Die Linke), Oberbürgermeisterin von Eisenach.  Foto: dpa

Im Video wird ihr applaudiert, ein Mann grölt voller Zustimmung: „Bravo“: Eisenachs Oberbürgermeisterin weigert sich erneut den neu gewählten NPD-Stadträten die Hand zu geben. Dafür gab es schon einmal einen ordentlichen Rüffel der Justiz – nun aber auch Lob von anderen Politikern.

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Twitter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.

NPD: Oberbürgermeisterin verweigert den obligatorischen Handschlag

„Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil über die NPD gesprochen und diese Partei im Kern für verfassungswidrig erklärt. Warum sollte eine Oberbürgermeisterin es nun anders halten?“, schrieb Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am Mittwoch bei Twitter.

NDP verfassungswidrig aber „unbedeutend“

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2017 geurteilt, dass die NPD zwar verfassungsfeindlich sei, aber zu unbedeutend für ein Verbot.

Am Dienstag hatte Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) Lob Wolf wie angekündigt darauf verzichtet, vier NPD-Mitgliedern die Hand zu schütteln. Dabei hatte das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) im Mai mit Verweis auf die Kommunalordnung entschieden, dass Bürgermeister dazu verpflichtet sind, neuen Stadträten unabhängig etwa von deren Parteizugehörigkeit die Hand zu geben.

Ex-NPD-Landeschef erhebt Anklage

Wolf hatte sich schon 2014 geweigert, NPD-Stadträten die Hand zu geben. Der frühere NPD-Landeschef und Eisenacher Stadtrat Patrick Wieschke hatte sich dadurch diskriminiert gefühlt und geklagt.

OB will Änderung der Kommunalordnung

„Ich nehme das Urteil zur Kenntnis, habe aber über eine Kanzlei Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt“, hatte Wolf bereits am Dienstag mitgeteilt. Gleichzeitig appellierte sie an den Landesgesetzgeber, die Thüringer Kommunalordnung in diesem Punkt zu ändern.

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Twitter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.

Darin steht, dass Gemeinderatsmitglieder „in der ersten nach ihrer Wahl stattfindenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag zu verpflichten» sind. Ramelow nahm in seinem Tweet ebenfalls darauf Bezug: „Ich verstehe die Oberbürgermeisterin und denke man muss diese Vorschrift ändern.“

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Twitter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.

Auch die Vorsitzende der Thüringer Linken, Susanne Hennig-Wellsow, lobte ihre Parteikollegin: „Sie hat mit der Verweigerung des symbolischen Handschlags gegenüber einem unter anderem wegen diverser Gewaltdelikte vorbestraften Neonazi jene Konsequenz bewiesen, welche bei Amtsinhabern aller demokratischen Parteien eine Selbstverständlichkeit darstellen sollte.“

————————————

Mehr Themen aus Thüringen:

————————————

Großes Unverständnis bei der CDU

Bei der Eisenacher CDU war Wolfs Verhalten zum Teil aber mit Unverständnis aufgenommen worden. „Es ist verstörend, dass die Oberbürgermeisterin als Verwaltungsspitze eine Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts auf derartige Art und Weise ignoriert“, zitierte der Verband René Kliebisch, Mitglied der CDU-Stadtratsfraktion, in einer Mitteilung auf Facebook.

„Wenn schon die Verwaltungsspitze eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung nicht mehr umsetzt“, das wecke große Zweifel daran, ob der Gewaltenteilungsgrundsatz hier nicht wissentlich durchbrochen worden wäre, so der Verband weiter.

(dpa, aj)