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Eisenach: Schüler ziehen mit Eilantrag vor Gericht – DAS ist ihrer Meinung nach „grober Verfassungsbruch“

Eisenach: Schüler ziehen mit Eilantrag vor Gericht – DAS ist ihrer Meinung nach „grober Verfassungsbruch“

corona schule niedersachsen
In Salzgitter werden die Schüler bis zu den Weihnachtsferien in geteilten Klassen unterrichtet. Das Kultusministerium hätte sich etwas anderes gewünscht. (Symbolbild) Foto: imago images / Michael Weber

Eisenach/Weimar. 

Schüler aus Eisenach sind mit einem Eilantrag vors Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) gezogen.

Denn nach der Meinung der Schüler aus Eisenach gibt es aktuell einen „groben Verfassungsbruch“ in den Schulen. Das Gericht in Weimar hat jetzt darüber entschieden.

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Eisenach: Maskenpflicht in der Schule – Schüler mit Eilantrag

Seit diesem Jahr ist das mittlerweile fast in Mode gekommene Accessoire nicht mehr wegzudenken: Die Rede ist vom Mund-Nasen-Schutz. Die Maskenpflicht soll Menschen vor dem Coronavirus schützen.

Doch immer wieder gibt es Proteste und Klagen gegen die geltende Verordnung. Jetzt haben es Schüler eines Gymnasiums aus Eisenach mit einem Antrag zur Aufhebung der Maskenpflicht in Schulen außerhalb des Unterrichts versucht…

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Schüler aus Eisenach sehen Maskenpflicht als „groben Verfassungsbruch“

Die Schüler des Gymnasiums rechtfertigten ihren Antrag mit dem Argument, dass die Masken bei falschem oder zu langem Tragen die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefährde. Insofern sei das ein „grober Verfassungsbruch“.

Auf den Gängen und Fluren der Schulen besteht derzeit eine Maskenpflicht. In den Klassenräumen ist das nicht der Fall.

Thüringer Oberverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

Doch auch in diesem Fall ist das Urteil des OVG eindeutig: Auch weiterhin müsse die Maske getragen werden. Das gericht schmetterte den Eilantrag aus Eisenach ab.

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Nach Einschätzung des Gerichts erweise sich die angeordnete Maskenpflicht „durchaus als verhältnismäßig“. Ein Hauptverfahren in dieser Angelegenheit habe nur geringe Erfolgsaussichten.

Laut OVG leistet die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulgebäuden in Situationen, in denen sich ein Sicherheitsabstand nicht einhalten lässt, angesichts der Infektionsdynamik in Bildungseinrichtungen einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von Leben und Gesundheit und letztlich auch zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. (ali/dpa)