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Lockdown-Verlängerung in Thüringen – doch es gibt auch erste Lockerungen!

Lockdown-Verlängerung in Thüringen – doch es gibt auch erste Lockerungen!

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Thüringen verlängert den Lockdown! Doch es gibt auch erste Lockerungen. (Archivfoto) Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Thüringen geht in die Lockdown-Verlängerung! Das geht aus der neuen Corona-Verordnung hervor, die am Freitag in Kraft treten soll.

Doch es gibt auch erste Lockerungen. Alles, was du zur Lockdown-Verlängerung, Lockerungen und Maßnahmen in Thüringen wissen musst, verraten wir dir hier.

Lockdown-Verlängerung in Thüringen

Thüringen verlängert den Lockdown mit geschlossenen Gaststätten und Läden sowie Kontaktbeschränkungen wegen der anhaltenden Corona-Pandemie bis Mitte März. Eine entsprechende Verordnung, die auch etliche kleinere Lockerungen vorsieht, wurde am Donnerstag veröffentlicht und von der Landesregierung verkündet. Gelten soll sie in den meisten Punkten bereits ab Freitag.

Thüringen folgt damit den Beschlüssen der Bund-Länder-Beratungen von vergangener Woche, setzt aber bei einigen Lockerungen auch eigene Akzente – indem es zum Beispiel Fahrschulen und Gartenbaubetriebe wieder öffnet. Der Lockdown in seinen Grundzügen soll aber vorerst bis Mitte März bleiben.

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Neue Corona-Verordnung: Das gilt ab Freitag

Kontaktbeschränkungen: Weitreichende Kontaktbeschränkungen bleiben auch mit der neuen Verordnung bestehen. Allerdings lockert sie die Landesregierungen für Familien. Ab Freitag gilt, dass sich die Mitglieder des eigenen Haushaltes plus Menschen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, treffen dürfen. Außerdem darf eine weitere Person aus einem fremden Haushalt und deren Kinder bis zur Vollendung des vierten Lebensjahres dabei sein. Weiterhin sind auch fest organisierte familiäre Betreuungsgruppen möglich – für Kinder bis zwölf Jahren (bislang nur bis sechs Jahren) und aus maximal zwei Haushalten.

Schulen und Kitas: Grundschulen und Kindergärten sollen ab Montag wieder öffnen – zunächst im eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe gelb). Nach Angaben eines Sprechers des Bildungsministeriums sei es aber denkbar, dass einzelne Landkreise, wo das Infektionsgeschehen besonders hoch ist, beispielsweise Grundschulen noch geschlossen halten. In der Verordnung ist das aber nicht geregelt. Vielmehr sollen ab 1. März auch die fünften und sechsten Klassen in die Schulen zurückkehren. Für die höheren Klassen gilt das auch – allerdings nur, wenn in ihrem Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen liegt.

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Kostenlose Schnelltests für alle Bürger?

Tests: Die Thüringer Landesregierung will das Testsystem im Freistaat ausweiten. Allerdings sind viele Details noch unklar. Das liegt auch daran, dass Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor wenigen Tagen angekündigt hatte, dass es schon bald kostenlose Corona-Schnelltests für alle Bürger geben soll. Außerdem stellte er in Aussicht, dass es bald Tests geben könnte, die Laien selbst durchführen können – ohne Hilfe von medizinischem Personal. Mit der neuen Corona-Verordnung in Thüringen sollen perspektivisch die Tests in Kindergärten intensiviert werden. Die Kita-Träger – oft sind das Kommunen – sollen Konzepte vorlegen, wie eine Testpflicht für Beschäftigen an Kitas umgesetzt werden kann. Geplant ist, dass sich diese bald zweimal pro Woche testen lassen müssen. In Pflegeeinrichtungen gibt es bereits jetzt eine Testpflicht für pflegendes Personal (dreimal wöchentlich).

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Öffnungen: Fahrschulen dürfen wieder öffnen und auch Prüfungen anbieten – in Theorie und Praxis. Allerdings müssen die Beteiligten medizinische Masken tragen, auch während der Fahrt im Fahrschulauto. Friseure dürfen ihre Dienstleistungen ab 1. März wieder anbieten, sofern sie ein Infektionsschutzkonzept haben. Baumschulen, Gartenmärkte, Gärtnereien und Floristikbetriebe dürfen ebenfalls ab 1. März ihre Ware wieder verkaufen – pünktlich zum Saisonstart.

Ausgangssperre: Sie entfällt komplett. Bisher galt, dass die Thüringer zwischen 22 und 5 Uhr das Haus nur aus triftigen Gründen verlassen durften, sonst drohte ein Bußgeld. Mit der neuen Verordnung ist diese Ausgangssperre erstmal passé. (dpa)