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Gotha: Quad wirft Rowdy über den Lenker – „wie ein bockiges Pferdchen“

Gotha: Quad wirft Rowdy über den Lenker – „wie ein bockiges Pferdchen“

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Am Samstag lieferte sich ein Quadfahrer in Gotha eine Verfolgungsjagd mit der Polizei. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Thomas Frey

Gotha. 

Das war ein besonders unsanfter Abstieg für einen Quadfahrer in Gotha!

Am Samstagabend hat sich ein 27-Jähriger aus Gotha eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert – mit unguten Folgen…

Gotha: Riskante Mannöver bei Verfolgungsjagd

Da war einiges los in Gotha! Gegen 19 Uhr versuchte der Mann vor den Beamten zu flüchten. Doch dabei lief eine ganze Menge schief!

In einem ersten Manöver versuchte der Quadfahrer seine Verfolger mit Schlangenlinien auf der Straße abzuschütteln, berichtet die Polizei Gotha. Doch diese Strategie stellte sich schnell als erfolglos heraus. Die Beamten fuhren einfach neben ihm her.

Daraufhin entschied sich der 27-Jährige, den Streifenwagen von der Straße abzudrängen. Doch dabei schadete er vor allem sich selber. Bei der Aktion verlor sein Quad eines der Hinterräder, blieb abrupt stehen und schmiss seinen Rowdy „wie ein bockiges Pferdchen über den Lenker ab“, beschreibt die Polizei das Ende der Fahrt.

Gotha: Gleich mehrere Vergehen werden aufgedeckt

Glücklicherweise wurde der Mann bei dem Unfall nur leicht verletzt. Bei der Kontrolle des Fahrers, der den ganzen Aufriss mit einem fehlenden Kennzeichen am Quad verursacht hatte, zeigte sich dann, dass der 27-Jährige eine ganze Menge Dreck am Stecken hatte.

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Das nun endgültig kaputte Quad war schon vor dem Unfall nicht verkehrstüchtig und besaß keine Kennzeichen. Zudem zeigte sich, dass der Rowdy keine Fahrerlaubnis besaß und zudem noch unter Drogen stand. Im Rucksack hatte er auch noch Drogen stecken. Nun warten so einige Anzeigen auf den Mann.

Nach dem Vorfall resümiert die Polizei: „Im Ergebnis dieser Spritztour sind mehrere Strafanzeigen mit einhergehenden polizeilichen Maßnahmen, ein beschädigter Streifenwagen und ein schrottreifes Quad als reife Leistung unüberlegten Handelns zu attestieren.“ Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. (cm)