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Thüringen: Ermittlungen gegen Hunderte Polizisten – Konsequenzen hat das kaum

Thüringen: Ermittlungen gegen Hunderte Polizisten – Konsequenzen hat das kaum

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Thüringen: Ermittlungen gegen Hunderte Polizisten – Konsequenzen hat das kaum

Thüringen: Ermittlungen gegen Hunderte Polizisten – Konsequenzen hat das kaum

Gewahrsam? Festnahme? Was diese Polizei-Begriffe wirklich bedeuten

Hunderte Polizisten in Thüringen sind in den letzten zwei Jahren ins Visier der Strafermittler geraten.

2021 habe es Verfahren gegen etwa 420 Beamte gegeben, antwortete das Innenministerium auf eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeordneten der Linken, Sascha Bilay. Ein Jahr zuvor waren es 410. Der Hauptvorwurf: Körperverletzung im Amt. Für die Polizisten in Thüringen hat das offenbar aber selten Konsequenzen.

Thüringen: Hunderte Polizisten im Visier der Strafermittler

Sehr häufig werden die Verfahren schließlich eingestellt. Die Landespolizei hat 6.800 Bedienstete, darunter sind rund 5.700 Vollzugsbeamte.

Wegen Körperverletzung im Amt wurden 2020 demnach 85 Verfahren geführt. Davon wurden sieben von der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit am Ende eingestellt. In 18 Fällen sei der vorgeworfene Tatbestand, die Rechtswidrigkeit der Handlung oder die Schuld der Polizeibeamten nicht nachweisbar gewesen. Weitere 25 Verfahren seien eingestellt worden, weil die Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen keinen ausreichenden Anlass für eine Anklage habe feststellen können. Nur in einem Fall wurde am Ende eine Geldstrafe verhängt, die zwischen 91 und 180 Tagessätzen lag.

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Am häufigsten wird wegen des Verdachts auf Körperverletzung gegen Polizisten in Thüringen ermittelt

Die Zahlen für 2021, als 114 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt liefen, bieten ein ähnliches Bild. Darüber hinaus wird laut Ministerium regelmäßig auch wegen des Verdachts der Beleidigung, Nötigung, falscher Verdächtigung oder wegen des Vorwurfs der Verletzung von Dienstgeheimnissen gegen Beamte ermittelt. Daneben kommen Ermittlungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht sowie Sexualstraftaten vor.

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Laut Ministerium werden in der Statistik der internen Ermittler alle Verfahren aufgelistet, die gegen Angehörige der Landespolizei geführt werden und von denen die Ermittler auf die eine oder die andere Art Kenntnis erlangen. Das ist auch dann der Fall, „wenn kein Zusammenhang mit der Dienstausführung besteht“, wie es in der Antwort heißt. Gegenüber den internen Ermittlern gebe es entsprechende Meldepflichten für Behörden und Einrichtungen. (dpa)