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Thüringen: Er soll ein Baby totgeschüttelt haben – seine Strafe will er nicht akzeptieren

Thüringen: Er soll ein Baby totgeschüttelt haben – seine Strafe will er nicht akzeptieren

Thüringen: Er soll ein Baby totgeschüttelt haben – seine Strafe will er nicht akzeptieren

Thüringen: Er soll ein Baby totgeschüttelt haben – seine Strafe will er nicht akzeptieren

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Gera/Jena. 

Trotz Urteilsverkündung ist dieser Fall noch nicht abgeschlossen. Das Gericht schickt einen Mann aus Bad Lobenstein (Thüringen) ins Gefängnis. Vor zwei Jahren schüttelte er ein zweijähriges Baby zu Tode.

Doch jetzt legt der Verurteilte Revision gegen seine Strafe des Landgerichts aus Thüringen ein.

Thüringen: DAS ist der Fall

Seit Anfang des Monats ist der 30-jährige Mann aus Thüringen für schuldig erklärt. Seine Strafe: Viereinhalb Jahre Gefängnis wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

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Unterschied zwischen Körperverletzung mit Todesfolge und Totschlag:

  • Beide Tatbestände ähneln sich auf den ersten Blick
  • In beiden Fällen kommt ein Opfer durch eine vorsätzliche Handlung zu Tode
  • Damit sich ein Täter aber des Mordes oder Totschlags schuldig macht, muss er vorsätzlich vorgehen
  • Das heißt ihm muss bewusst gewesen sein, dass seine Handlung zum Tod des Opfer führen wird

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Im September 2020 schüttelte er das zweijährige Kind seiner Lebensgefährtin. Die schlimme Folge: Es erlitt ein Schütteltrauma – und starb daran. (Hier geht’s zur Urteilsverkündung)

Thüringen: Bundesgerichtshof schaltet sich ein

Doch jetzt legte der Konstruktionsmechaniker Revision gegen sein Urteil ein. Während des Verfahrens soll er nach Informationen der „Ostthüringer Zeitung“ (OTZ) behauptet haben, dass er dem kleinen Mädchen nur helfen wollte.

Es habe keine Luft mehr bekommen – allerdings sagen die Ergebnisse des rechtsmedizinischen Gutachtens etwas anderes.

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Mehr Themen:

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Jetzt liegt es an dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dort wird das schriftliche Urteil des Landgerichtes Gera auf Rechtsfehler geprüft. Laut „OTZ“ bedeutet das: Fallen welche auf, muss das Landgericht in Thüringen den Fall bei einer anderen Strafkammer neu verhandeln. (red.)